Der Albtraum jedes Freiberuflers? Kunden, die die Rechnung nicht bezahlen. Oder noch schlimmer: Kunden, die den gelieferten Text nicht bezahlen, OBWOHL sie ihn schon verwenden! Das kann sogar das ruhigste Gemüt zur Weißglut bringen und zu unklugen, emotionalen Vorgehensweisen verleiten. Wie ich mit dieser Situation umgehe, teile ich hier mit dir:
Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?
Präventivmaßnahmen
Es gibt einige Tricks, die du schon im Vorhinein anwenden kannst, damit du gar nicht erst in diese unangenehme Situation kommst.
1. Kunden mit deinem Bauchgefühl filtern
Vorweg: Ich lasse es gar nicht erst so weit kommen und arbeite grundsätzlich nicht mit Kunden zusammen, die kein Budget für mich haben oder von Anfang an durch verdächtige Verhaltensmuster auffallen (wie diese 9 schrecklichen Kunden und ihre Warnzeichen). Die Scherereien sind das Geld einfach nicht wert!
2. Dich als Unternehmer und Experte positionieren
Je mehr du dich als professionellen, ernstzunehmenden Experten positionierst und je mehr Honorar du verlangst, desto besser und respektvoller ist das Verhältnis zu deinen Kunden. Meine Kunden überweisen ihre Rechnungsbeträge oft schon wenige Tage nach dem Erhalt der Rechnung – und letztens hat mir eine Kundin sogar Blumen als Dankeschön geschickt! <3 Ich glaube, meine Kunden wissen, was meine Arbeit wert ist, und hätten ein schlechtes Gewissen bzw. wäre es ihnen peinlich, wenn sie mich nicht dafür bezahlen würden. Je mehr es in der Geschäftsbeziehung menschelt, desto besser.
3. Regeln des Geschäftsverkehrs beachten
Immer wieder höre ich, dass Texter für Personen arbeiten, die sie nur von einem Fake-Profil auf Facebook mit Fantasienamen und Comic-Foto kennen. Ich rate jetzt mal, dass diese Jobs wahrscheinlich auch nicht besonders gut bezahlt und von Respekt und Wertschätzung geprägt sind. Natürlich ist das eine schlechte Idee – und du solltest auf dein Bauchgefühl und deinen gesunden Menschenverstand hören und die Finger davon lassen.
Im geschäftlichen Verkehr – und dazu zählen E-Mails und elektronische Nachrichten an einen bestimmten Empfänger – gelten Impressumvorschriften für Geschäftsbriefe: Demnach sollten zumindest Vor- und Zuname und eine ladungsfähige Anschrift angegeben werden. Denn wenn du nicht mal weißt, wie dein Kunde heißt – wie kannst du dann erwarten, dass er eine vertrauenswürdige Person ist und deine Rechnung fristgerecht bezahlt? An welche Adresse stellst du die Rechnung aus? Was hast du gegen ihn, im Fall der Fälle, in der Hand?
Tipp: Wenn mich ein potenzieller Kunde über Facebook, Instagram oder Twitter anschreibt, antworte ich sofort in der ersten Nachricht „Bitte schreib mir eine E-Mail an office@lily.co.at“. Ich wickle geschäftliche Kommunikation grundsätzlich nicht über einen Social-Media-Kanal ab!
Du könntest außerdem, bevor du auch nur ein einziges Wort für die Kundin schreibst, nach ihrer Rechnungsadresse fragen: „An welche Adresse darf ich die Rechnung schicken?“ oder „Welche Rechnungsadresse darf ich in meinem System hinterlegen?“.
4. Regelmäßige Rechnungslegung
Bei Rechnungen unter Geschäftskunden gilt ohne abweichende Absprachen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen, nach deren Ablauf der Kunde automatisch in Verzug gerät. Vor der Zusammenarbeit kündige ich jedoch bereits an, dass eine Sammelrechnung am Monatsletzten mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen kommen wird. Denn: Ein Zahlungsziel, das von der Norm von 30 Tagen abweicht, musst du dem Kunden im Vorhinein mitteilen – nicht erst auf der Rechnung!
Diese Monatsrechnungen verschicke ich stoisch jeweils am letzten Werktag des Monats (oder bevor ich in den Urlaub fahre, wenn der Monatsletzte in den Urlaub fällt). Ich denke dabei gerne an einen Strom- oder Telefonanbieter: Mit einer gleichgültigen Regelmäßigkeit trudeln meine Rechnungen beim Kunden ein. Das verleiht ihnen meiner Meinung nach eine gewisse Seriosität – und ich rede mir gerne ein, dass ich damit beim Kunden unterbewusst die Idee wecke, dass er mir doch gleich regelmäßige Aufträge geben könnte. 😀
Außerdem „batche“ ich die lästige Rechnungslegung damit auf 1 – 2 Stunden pro Monat, anstatt nach jedem Text eine eigene Rechnung zu schreiben. Und auch für den Kunden ist der Organisationsaufwand geringer: Wenn er von dir 5 oder 10 Rechnungen pro Monat bekommt, steigt natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass mal eine zu spät bezahlt wird.
Du könntest auch jeden einzelnen Kunden fragen, wie ihm die Rechnungslegung am liebsten wäre. So hast du zwar mehr Organisationsaufwand, aber du sorgst proaktiv dafür, dass deine Rechnungen fristgerecht bezahlt werden. Und dann gibt es noch die Möglichkeit eines monatlichen Pauschalbetrages für deine Leistungen („Retainer“) – so kann der Kunde sogar einen Dauerauftrag einrichten!
5. Vorauszahlung
Eventuell wäre auch Vorkasse eine Option für dich. Der Kunde bezahlt 20, 30, 50, 70 oder auch 100 % (die Höhe des Betrags bestimmst du!) im Voraus, um einen Platz in deinem Kalender zu reservieren und das Projekt mit dir zu buchen. Voraussetzung dafür ist ein klar geregelter Prozess, den du intern aufsetzt und bei jedem Kunden durchziehst.
Akutmaßnahmen
Okay, das Kind ist also in den Brunnen gefallen: Du hast den Text abgeliefert, eine ordnungsgemäße Rechnung geschickt und jetzt schweigt dein Bankkonto. Keine neuen Zahlungseingänge in Sicht.
6. Erster Schritt: Cool bleiben!
Lass den Kunden nicht spüren, dass du auf das Geld wartest oder gar darauf angewiesen bist. Das verschiebt das Machtverhältnis meiner Meinung nach sehr – zu deinen Ungunsten – und verstärkt das Klischeebild des verzweifelten Schreiberlings, gegen das ich mit diesem Blog so sehr ankämpfe. Bitte entspann dich erstmal und gehe nicht gleich vom Schlimmsten aus!
Nach einer ausbleibenden Zahlung solltest du eher beiläufig-gleichgültig fragen. Oft geht die Rechnung einfach unter, der Kunde ist im Urlaub oder die Buchhaltung des Unternehmens steht still. Oder was würdest du denken, wenn dich dein Stromanbieter hysterisch anruft und mit Facebook-Nachrichten bombardiert, weil du die Rechnung noch nicht bezahlt hast? Wahrscheinlich, dass er es nötig hat und unprofessionell agiert.
7. Zahlungserinnerung
Ist das offene Honorar nach 21 Tagen (also eine Woche nach dem Zahlungstermin) noch nicht auf meinem Konto eingelangt, verschicke ich die Rechnung nochmals mit dem Betreff „Zahlungserinnerung“ und einem kurzen Satz: „Anbei nochmal die Rechnung mit der Fälligkeit vom 14.08. und der Bitte um Begleichung bis XX.08.“ Du kannst das aber natürlich schon ab dem Tag der Fälligkeit (= Ende der Zahlungsfrist) machen. Für die neue Zahlungsfrist wähle ich ein gutes Datum in 7 – 10 Tagen, z. B. einen Freitag oder Montag. Was ich NICHT mache, ist den Kunden anzuklagen, unter Generalverdacht zu stellen oder sonstwie emotional und unprofessionell zu reagieren.
Bei größeren Unternehmen dauert der Rechnungslauf einfach oft länger als ein paar Wochen. Bei einigen Kunden weiß ich bereits, dass sie immer erst nach 3 – 4 Wochen zahlen, und das ist in Ordnung! Habe ich das Gefühl, dass die Rechnung wirklich untergegangen ist (was schon ein paar Mal vorkam), kann ich sie noch immer dran erinnern. Beim Versand der Zahlungserinnerung kommt in 95 % der Fälle sofort eine E-Mail à la „Die Rechnung ist schon in der Buchhaltung, tut uns leid“ oder „Der Kollege ist im Urlaub / krank, ich habe sie nochmal weitergeleitet“ zurück.
Und selbst, WENN du glaubst, dass der Kunde deine Rechnung vergessen, verschlampt oder unterschlagen hat: Lass es ihn nicht spüren! Deine Chancen, dass er das Geld bald überweist, stehen um ein Vielfaches besser, wenn du nicht anklagend agierst. Im Gegenteil, gib ihm „the benefit of the doubt“, indem du schreibst: „Falls der Betrag in der Zwischenzeit überwiesen wurde, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos„. So kann er sogar noch so tun, als hätte er sie schon früher an diesem Tag bezahlt, und sein Gesicht wahren.
8. Mahnung
Ist nach 28 Tagen noch immer kein Betrag auf meinem Konto eingetrudelt, betitele ich meine E-Mail mit der Rechnung als „Mahnung“ und erinnere, mit etwas mehr Nachdruck, an den Verzug ab spätestens 30 Tagen nach Rechnungserhalt. Eigentlich setzt du deinen Kunden aber schon mit der Zahlungserinnerung in Verzug. Zahlungserinnerungen und Mahnungen sind rechtlich gesehen übrigens gleichwertig. Es gibt auch keine Vorschrift, dass man 3 Mahnungen versenden muss, wie manche glauben – es hat sich nur so eingebürgert.
Du bist nicht mal dazu verpflichtet, Zahlungserinnerungen oder Mahnungen zu schicken: Ist die vereinbarte Zahlungsfrist überschritten, ist der Kunde ab dann (aber spätestens ab dem 30. Tag) mit seiner Zahlung automatisch im Verzug. Du könntest ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen verrechnen – für Geschäftskunden 9 % und sogar eine Aufwandspauschale von 40 Euro – und theoretisch gleich klagen. Ob das in der Praxis sinnvoll und empfehlenswert ist, sei dahingestellt.
Ich hatte nur ein einziges Mal den Fall, dass ein Kandidat meine Rechnung monatelang – während meines langen Krankenstands – nicht bezahlt hat. Ich hatte bei dem Kunden schon von Anfang an ein schlechtes Bauchgefühl, habe aber nicht darauf gehört. Auch in diesem Fall habe ich einfach stoisch, wie ein Uhrwerk, alle paar Wochen eine E-Mail geschickt: Zahlungserinnerung, Mahnung, 2. Mahnung. Schließlich rief ich ihn an. Er wollte noch ein bisschen diskutieren und teilte mir dann entnervt mit, dass er die Rechnung jetzt endlich bezahlen werde.
Tipp: Bloß nicht totstellen und stumm bleiben! Deine Rechnungen und Erinnerungen müssen ganz selbstverständlich und kontinuierlich ankommen – sonst wirkt es so, als würdest du selbst gar nicht glauben, dass du die Zahlung verdient hast.
Nach der 2. Mahnung solltest du außerdem anrufen, um noch mehr (sanften) Druck aufzubauen: Frage freundlich, aber bestimmt nach, ob es denn Probleme mit deiner Rechnung gibt. Biete im Zweifelsfall Ratenzahlung an. Gehe aber davon aus, dass dein Kunde keine böse Absicht hat! Manchmal geht eine Rechnung wirklich einfach nur unter – gerade in den Sommer- und Urlaubsmonaten kann das vorkommen. Oder der Kunde hat gerade Zahlungsprobleme und bemüht sich redlich, dein Geld zusammenzukratzen.
Kommt es jedoch zu einer 3. und letzten Mahnung, würde ich definitiv Verzugszinsen und Mahngebühren verrechnen und auf weitere Schritte (siehe unten) hinweisen.
9. Leistung einstellen
Ist der Kunde schon einige Zeit über dem Zahlungstermin, teile ich ihm sachlich mit, dass ich meine Leistungen leider einstellen muss, bis die vereinbarte Zahlung auf meinem Konto einlangt. Schließlich investierst du Arbeitszeit in das Projekt und hast Umsatzeinbußen, wenn diese nicht bezahlt wird. Und wir müssen alle unsere Miete bezahlen.
Rechtfertige dich aber nicht beim Kunden dafür, sondern stelle einfach die Leistung (z. B. regelmäßige Blogbeiträge oder Betreuung der Social-Media-Kanäle) nach vorheriger Ankündigung konsequent ein. Wir arbeiten nicht kostenlos!
Notfallmaßnahmen
Rien ne va plus – trotz deiner freundlichen, aber bestimmten Erinnerungen und Mahnungen tut sich nichts. Dann musst du wohl oder übel zu härteren Mitteln greifen:
10. Außergerichtliches Inkasso
Mittlerweile sind vielleicht schon alle Brücken zum Kunden abgebrannt und du hast schon so die Nase voll, dass du sowieso nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten willst. In diesem Fall kann sich der Gang zum Inkassobüro oder Rechtsanwalt lohnen, um die Forderung außergerichtlich einzutreiben. Die Kosten dafür muss im Normalfall dein Kunde tragen – unter diesem Link kannst du die Anwaltskosten berechnen. Anwälte dürfen als einzige sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für dich tätig werden.
Beim sogenannten Factoring kauft das Inkassobüro die Forderung von dir – bezahlt also die Schulden deines Kunden bei dir – und treibt den Betrag dann selbst von deinem Kunden ein. Dafür fallen meist Kosten von 10 – 15 % des offenen Betrages an, aber dafür hast du die Angelegenheit dann vom Hals.
11. Mahnbescheid
Als letzten Schritt vor der Klage gibt es die Möglichkeit eines Mahnbescheids vom Amtsgericht. Du kannst z. B. unter www.online-mahnantrag.de einen Mahnvordruck herunterladen und an dein zuständiges Amtsgericht schicken. Dieses sendet dann wiederum den Mahnbescheid an deinen Kunden. Die forderungsabhängigen Kosten für den Mahnbescheid in Höhe von ca. 30 bis 120 Euro musst du vorstrecken. Nach drei Jahren verjährt deine Forderung allerdings, also lass dir nicht zu lange Zeit.
Dein Kunde hat daraufhin zwei Wochen lang Zeit, um
- die Forderung zu begleichen,
- Widerspruch einzulegen und damit eine Zahlungsklage mit Gerichtsverfahren einzuleiten, oder
- nichts zu tun.
Im letzten Fall erhältst du einen Vollstreckungsbescheid (Exekutionstitel), der für 30 Jahre wirksam ist. Du kannst damit verschiedene Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher in Anspruch nehmen, z. B. die Kontopfändung, Lohnpfändung oder Zwangsversteigerung. Dasselbe kannst du übrigens ohne gerichtliches Mahnverfahren erreichen, wenn dein Kunde eine Schuldanerkenntnis unterschreibt und du sie notariell beglaubigen lässt.
12. Abmahnung
Außerdem steht dir das Recht zur Seite: Als Texter bist du der Urheber deines Werkes (= Textes) – auch, wenn du ihn im Auftrag eines Kunden schreibst. Bis dir der Kunde das vereinbarte Honorar für das Nutzungsrecht am Text vollständig bezahlt hat, darf er den Text also eigentlich gar nicht verwenden.
Tut er es doch, begeht er eine Urheberrechtsverletzung – und dafür kannst du ihm eine Abmahnung schicken. Diese ist für ihn teurer als das Honorar, also solltest du ihm nahelegen, diesen unangenehmen Ausgang zu umgehen! Auch dafür empfiehlt sich wieder das Hinzuziehen eines Anwalts, der auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert ist, z. B. Sebastian Deubelli (hör dir unbedingt seinen Podcast für Kreativrecht an!). Die Kosten für deinen Anwalt muss die Gegenseite übernehmen, falls du erfolgreich bist.
Wie reagierst du, wenn ein Kunde nicht zahlt? Hast du noch weitere Tipps auf Lager?
PS. Ich bin offensichtlich weder Anwältin noch Steuerberaterin und gebe hier nur meine eigene Meinung und Recherchen wieder.
Verwandte Beiträge
- Was sollte ein Vertrag für freie Texter*innen beinhalten?
Hand aufs Herz: Bereitet dir das Thema Vertrag auch manchmal schlaflose Nächte? Als Texter*in wollen wir…
- 7 klare Anzeichen eines Traumkunden für freie Texter*innen
Nachdem ich schon 9 schreckliche Kunden und ihre Warnzeichen auf dem Blog vorgestellt habe, wird…
- Kostenlose Tools für freie Texter*innen: Meine Top 10
Fragst du dich manchmal, wie andere freie Texter das alles schaffen - Kundenakquise, Marketing, Social…
39 Antworten
Danke für den super Beitrag. Es ist als Texter wichtig, den Kunden deutlich zu machen, dass die Rechnungen verbindlich sind. Ich habe als Anfänger damals die Erfahrung machen müssen, dass Kunden, die den Job nicht wertschätzen, sich erst einmal überlegen, ob sie den Text bezahlen möchten oder nicht. Als Einzelunternehmer ist es dann umso schwerer, die Fixkosten zu decken, wenn man mit solchen Kunden arbeitet. Mittlerweile bin ich um einiges vorsichtiger geworden, um nicht nur Geld zu sparen, sondern auch Zeit und Nerven.
Ich war schon seit einiger Zeit auf der Suche nach mehr Informationen, was man tun soll, wenn der Kunde nicht zahlt. Dieser Artikel ist sehr informativ. Ich denke, ich habe jetzt genug Informationen gesammelt.
Hallo,
vielen Dank für die Tipps. Ich habe gerade ein kleines Nebenbusiness aufgebaut und die Tipps werden mir sehr helfen. Danke dafür!
Liebe Grüße
Daniela
Wie Sie schreiben, ist der Einsatz eines Anwalts eine extreme Maßnahmen, aber manchmal notwendig. Besonders für Selbständige ist es schwierig, sich vor großen Unternehmen, für die sie arbeiten, geschützt zu fühlen. Vorauszahlungen sind eine sehr gute Idee, die man ab sofort in die Praxis setzen müsste.
Hallo Gretl,
ja, das war auch für mich eine Erkenntnis, die ich erst später bekommen habe. Dass Wertschätzung sich sowohl menschlich als auch monetär ausdrückt! 🙂
GLG Lilli
Interessant, dass der respektvolle Umgang mit dem Honorar steigen soll. Ich habe diese Erfahrungen in einer Steuerberatung, in der ich gearbeitet habe auch gemacht. Nun arbeite ich in einer Steuerberatung für Non-Profit-Organisationen, da greift dieses Prinzip weniger.
Meine Tante betreibt ein Handel mit Kleidung. Sie hat gegenüber einige Kunden offene Forderungen für die letzten fünf Lieferungen. Danke für den Tipp, ein Anwalt oder Inkassounternehmen in diesem Fall einzuschalten.
Hallo Inga, danke für dein Feedback! Hier wird sowohl schriftlich als auch visuell gut dargestellt, was der Unterschied zwischen Fälligkeit (sofort), Zahlungsziel (z. B. 14 Tage) und der gesetzlichen Zahlungsfrist (30 Tage) ist: https://www.microtech.de/blog/rechnungen-zahlungsziel Ich hoffe, das hilft dir weiter! GLG Lilli
Toller Artikel!
Kleine Korrektur: Eine Rechnung ist grundsätzlich immer sofort nach Erhalt fällig. Wenn ein Zahlungsziel gewährt wird, ist das also reine Kulanz. Und da fände ich es auch unlogisch, dass man das Zahlungsziel vorher (bevor die Rechnung kommt) „anmelden“ muss. Hast Du dazu eine Quelle? LG und weiter so!
Hallo,
Fakturierung ist gar nicht sooo schwer. Allerdings gehts mit entsprechender Software um vieles schneller und einfacher. Die Software behält auch die säumigen Zahler stets im Blick und erinnert einen, wann es Zeit wird rechtliche Schritte zu unternehmen.
LG
Stef
Hallo Mailin, ja, das ist auf jeden Fall dein Recht und sollte auch ganz selbstverständlich von dir eingefordert werden. GLG Lilli
Hallo Christian,
ich danke dir für dein tolles Lob zum Artikel – ich hab mich sehr darüber gefreut! 🙂
GLG aus Wien, Lilli
Danke Neeltje! Den solltest du auf jeden Fall befolgen, dann machst du es dir viel leichter. 🙂 GLG Lilli
Hier sind viele gute Tipps dabei, um der Notwendigkeit von Inkasso vorzubeugen. Ich finde besonders den Tipp mit der Vorkasse gut. Außerdem werde ich vielleicht auch den Ratschlag befolgen bei der Auswahl meiner Kunden mehr Wert auf das Bauchgefühl zu legen.
Ich finde es total Schlimm wenn Kunden nicht bezahlen. Wirklich respektlos und unhöfflich. Ich hatte das auch schon ein paar mal das ich die Leistung erbracht habe aber der Kunde dann nicht bezahlt hat oder viel zu spät. In dem Fall denke ich immer, dass es mein Recht ist für meinen Aufwand entschädigt zu werden.
Vielen Dank, Susanne! Das ist eine Urheberrechtsverletzung und ich finde, dass du das deinem Kunden auch so klarmachen solltest. Wie du reagieren kannst, liest du im Interview mit Anwalt Sebastian Deubelli: https://lillikoisser.at/urheberrecht-fuer-kreative/
GLG Lilli
Eine schöne Zusammenfassung, danke. Ich habe jetzt den Fall und die Texte werden schon schön auf den Webseiten genutzt, aber keine Zahlung erfolgt. Mal sehen, was passiert. Liebe Grüsse
Wow und herzlichen Dank! Selten einen so guten Webseitentext zu diesem leidigen Thema gesehen. Das ersetzt ja die komplette Recherche 🙂 Meine Meinung, es kommt immer darauf an. Bei kleineren Beträgen muss man das wohl als Verlust abbuchen, wenn sich nach dem Mahnverfahren nichts tut. Es ist den Ärger meist nicht wert. Bei größeren Aufträgen proaktiv sein und zumindest eine Vorauszahlung vereinbaren. Oder Zahlung nach Auftragsstufen. Dann wird immer das abgerechnet, was geleistet wurde.
Grüße aus Heidelberg!
Ich hatte leider auch schon den Fall, dass ein Kunde nicht gezahlt hat. Zum Glück war es nur eine kleine Rechnung, ärgerlich war es trotzdem. Ich habe zweimal gemahnt, aber dann stand der Aufwand in keinem Verhältnis mehr. Ich kann nur jedem raten, direkt zu reagieren und im Ernstfall ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Ich vermiete auch noch eine Wohnung und habe mir auch da schon geschworen, bei der ersten Nichtzahlung gleich offizielle Wege einzuleiten. Die Zahlungsmoral ist dann doch grösser, als wenn man als Frau den Finger erhebt… Schade, aber so ist es!
Lieber Michael,
herzlichen Dank für deinen wertvollen Input! Da haben wir alle noch etwas gelernt. 🙂
GLG Lilli
Hallo Lilly, ja, genau mit der Argumentation habe ich auch gearbeitet. Nun schauen wir mal, was daraus entsteht… 🙂
Einzelne faule Rechnung an Inkasso-Büro: Gibt es, ist aber deutlich teurer, als du oben schreibst. Die nehmen dann gern 70 oder 80 % der Rechnungssumme für sich. Der Anbieter muss bei so was ja häufiger den Totalverlust der Forderung einkalkulieren und will am Ende bei seinem Geschäftsmodell auch was verdienen.
Beim normalen Factoring laufen dagegen alle Rechnungen übers Factoring und man zahlt dafür nur wenige Prozent, in der Größenordnung 3 bis 5 %. Das kann eventuell attraktiv sein.
Hab mir das alles vor Jahren mal vorrechnen lassen, fahre aber am besten damit, das bei mir sehr geringe Risiko selbst zu tragen.
Gruß
Michael
Hallo Manuela,
ich bin auch aus Österreich! 🙂 Aber der Großteil meiner Leser ist aus Deutschland, daher habe ich deutsche Links verwendet. In Österreich kannst du aber prinzipiell nach demselben Schema vorgehen!
Ich habe erst meine Erfahrungen aufgeschrieben und den Rest dann dazurecherchiert, war halb so wild! 😀 Danke für deine Anerkennung und ich freue mich, dass ich dir helfen konnte!
GLG aus Wien!
Hallo Michael,
danke für dein Kompliment und deine Ergänzung! Gibt es solche Factoring-Firmen wirklich nicht, an die man die faulen Rechnungen verkaufen kann – bzw. tun Inkassobüros nicht etwas Ähnliches?
Ja, ich habe eh geschrieben, dass der Mahnbescheid zu einem Gerichtsverfahren führen kann (das leider mit Kosten verbunden ist). Über das Risiko sollte man natürlich Bescheid wissen!
Danke und LG,
Lilli
Hallo Karo, vielen Dank! 🙂 Ja, darauf darf man ruhig hinweisen – aber nach meinem Geschmack eben nicht auf verzweifelte oder jammernde Art. Es kommt immer darauf an, wie man sich ausdrückt.
Oh ja, die Bestellnummern – so nervig! Wenn die Unternehmen eh wissen, dass sie sie für die Fakturierung brauchen, dann sollen sie doch bitte gleich damit rausrücken! 😀 Danke für die Ergänzung! Und einem Kunden, der von Zahlungserinnerungen vor den Kopf gestoßen anstatt peinlich berührt ist, muss man eh nicht nachtrauern … 😉
Hallo Heike,
danke für deinen Kommentar! Da bist du ja sehr streng und konsequent. 🙂
Ich habe bei mehreren Quellen gelesen, dass die 40 Euro „Aufwandspauschale“ wohl im Geschäftsverkehr anerkannt werden. Ich kann natürlich nicht sagen, ob es dann in der Realität tatsächlich auch so ist – und ich hoffe, ich werde es nie rausfinden müssen. 😛
Danke auch für deine Ergänzung zum Übergang des Nutzungsrechts, das wusste ich nicht! Ich habe es zwar in meinen AGB stehen, aber ich dachte, das wäre sowieso Gesetz. Finde ich recht unfair und kurzsichtig den Textern gegenüber!
GLG Lilli
Hallo Sabine,
das tut mir sehr leid für dich!
Nachdem es ein Briefing und sogar eine Zwischen-Abnahme hab, bist du meiner Meinung nach auf jeden Fall im Recht! Ist ja nicht dein Problem, wenn sich dein Kunde im Nachhinein eine andere Strategie überlegt. Finde ich absolut nicht in Ordnung, und das solltest du ihm auch so kommunizieren! Wenn es hart auf hart kommt, hast du ja die Kommunikation der Zwischenabnahme schriftlich, oder?
GLG und alles Liebe,
Lilli
Hey Lilly, ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht wie Du. 🙂
Aktuell stehe ich allerdings vor dieser Herausforderung: Ich habe eine Kooperation mit einem Webdesigner (mündlich), der von mir eine Verkaufsseite getextet haben wollte. Er wollte auch ein Zwischenergebnis sehen, was ich ihm auch gesendet habe.
Bis dahin fand er alles klasse, so dass ich dann viel Zeit und Engagement in’s Optimieren und Ausfeilen gesteckt habe.
Nach Abgabe hat er es einem Sales-Profi gezeigt, der ganz anderer (Schreib-)Ansicht ist als ich – obwohl ich meinen Stil auch von Profis gelernt und weiter verfeinert habe!
Er will seitdem den Text nicht bezahlen (aber auch nicht nutzen).
Ich meine, den heiligen Gral an Verkaufstexten gibt es meines Wissens nach nicht, und vor allem seine Abnahme des Zwischenentwurfs berechtigt mich, eben auch das abgesprochene Honorar zu erhalten.
Natürlich bin ich für Tipps Eurerseits dankbar! 😀
LG
Sabine
Also ich erinnere sozusagen am 17. Tag und mahne am 27.
Du hast wieder viele wertvolle Tipps dabei, ich z. B. habe 7 Tage Zahlungsziel, erinnere nach 10, mahne nach 20 letztmalig und stelle, wenn sich Kunde taub stellt, am 31. Tag entweder einen Inkassoauftrag aus oder mache einen online-Mahnantrag, je nach Laune und Höhe des Betrags.
Zwei Dinge muss iich aus meiner Erfahrung anmerken:
40 Euro Bearbeitungsgebühr würde mein Anwalt als unangemessen abschmettern, 5 Euro pauschal für Anrufe, Porto und Aufwand sind in Ordnung.
Und die Nutzungs- und Verwertungsrechte (uneingeschränkt, d. h. zeitlich auf ewig und in jedem Medium) am Text gehen (so haben wir das mal recherchiert) per Gesetz mit der Übergabe der Texte bereits auf den Kunden über. Die Sache mit dem Rechteübergang bei Bezahlung muss vereinbart werden. Also so kenne ich es, aber ich bin auch kein Anwalt – korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Hey Lilli, wieder ein super Artikel von Dir! Ich teile Deine Ansichten größtenteils. Allerdings finde ich, dass man einem Kunden durchaus einmal (nicht zig Mal) sagen kann, dass man eben keine Agentur o. ä. ist, die stets monatelang aufs Geld warten kann. Ich finde nicht, dass man sich damit vor dem Kunden als armer Schlucker präsentiert. Manche Kunden verlieren das einfach auch aus den Augen, dass sie es mit einem Einzelkämpfer zu tun haben. Gerade wenn Kunden einen für Wochen exklusiv in Beschlag nehmen und eine dementsprechend hohe Rechnung produzieren (und dadurch auch keine anderen Einnahmen zustande kommen), kann man durchaus mal auf diese Tatsache hinweisen, wenn es zu erheblichen Verzögerungen kommt. Ich habe damit jedenfalls noch keine schlechten Erfahrungen gemacht, solange man es nicht übertreibt.
Noch ein Punkt als Ergänzung: Ich habe einige Kunden, die für die Rechnungsstellung eine interne Job- oder Bestellnummer benötigen. Hat man die nicht, kann man auch keine Rechnung schreiben. Ich hatte mal einen Kunden, der mir munter Aufträge erteilt, aber erst immer Wochen danach nach x Nachfragen die Bestellnummer geliefert hat – und dann dauerte es nochmal vier bis sechs Wochen, bis ich mein Geld hatte. Mein Tipp daher bei Neukunden: Immer anfangs fragen, ob so eine Nummer erforderlich ist und ggf. vereinbaren, dass sie mit der Auftragserteilung kommt. Sonst wartet man aufgrund der langwierigen Prozesse bei manchen Unternehmen bis zu zwei, drei Monate aufs Geld. Bei mir war das Resultat, dass ich durch meine stoischen Zahlungserinnerungen irgendwann raus war. Das war einerseits doof und andererseits aber besser so, weil ich von dem Kunden nur noch genervt war. 😉
Schöne Aufstellung. Factoring funktioniert aber leider nicht so, dass du ganz am Ende eine einzelne faule Rechnung weiterreichen darfst. Man muss seine ganzen Rechnungen über den Factoring-Anbieter laufen lassen. Das rechnet sich nur, wenn man wirklich viele Zahlungsausfälle hat.
Mahnbescheid ist auch zweischneidig. Spätestens wenn die Gegenseite sich tot stellt, brauchst du einen Anwalt und hast weitere zusätzliche Kosten, auf denen du im Zweifel sitzen bleibst. Muss man halt vorher berücksichtigen, dass es auch so enden kann. Ein Titel bringt nur was, wenn auch was zu holen ist. Habe z.B. noch zwei Titel offen, aber ich bleibe dran …
Wie du schon schreibst: Wenn man seine Kunden mit viel Bauchgefühl auswählt, geht zum Glück meist alles gut.
Bin auch kein Anwalt, nur Texter, also nicht als Rechtsberatung nehmen.
Wow – also hier hab ich unglaublich viel neues gelernt! Auch wenn ich aus Österreich bin und sicher nicht alles gleich anzuwenden ist, hab ich ein paar Sachen hier entdeckt, wo ich mal nachfragen könnte. Danke für diesen Artikel, die Recherche war bestimmt sehr aufwendig!
Alles Liebe aus Linz
Manuela