Lilli Koisser

Was sollte ein Vertrag für freie Texter*innen beinhalten?

Hand aufs Herz: Bereitet dir das Thema Vertrag auch manchmal schlaflose Nächte? Als Texter*in wollen wir meist vor allem eines: Schreiben, kreativ sein und Texte erschaffen. Was wir jedoch nicht wollen, ist, uns mit komplizierten Paragraphen, Gesetzen und Vorschriften auseinanderzusetzen. Langweilig! Viele Texter*innen arbeiten daher „auf Zuruf“ nach dem Motto: Wird schon schiefgehen. Was es manchmal auch tut.

Auch ich habe mich anfangs durchgewurstelt, ohne mich wirklich über meine Rechte und Pflichten als freiberufliche Dienstleisterin zu informieren. Erst später habe ich damit begonnen, mich ernsthaft mit den ganzen „Begleiterscheinungen“ der Selbstständigkeit auseinanderzusetzen. Und siehe da: Viele Aspekte sind gar nicht so umständlich oder schwer zu verstehen! Das Gesetz ist in vielen Fällen sogar auf unserer Seite und schützt uns vor Nicht-Zahler*innen und schrecklichen Kund*innen. Einen Überblick über die Vertragsgestaltung bekommst du in diesem Beitrag!

Was ist eigentlich ein Vertrag und wie kommt er zustande?

Die wichtigste Info vorweg: Du brauchst weder ein unterschriebenes Angebot noch ein hochoffizielles Vertragsdokument, damit ein Auftrag seine Gültigkeit hat oder du rechtlich abgesichert bist. Sogar eine mündliche Vereinbarung ist für dich und deinen Kunden bindend.

 

Ein Angebot wird durch Annahme zum Auftrag (=Vertrag).

Wenn du deinem Kunden ein Angebot machst und er es annimmt, kommt automatisch ein Auftrag und damit ein Vertrag zustande! Auch ohne ein Dokument, das die Details nochmal bestätigt oder unterschrieben werden muss. Umgekehrt kommt ebenso ein Auftrag bzw. Vertrag zustande, wenn die Kundin dir eine Anfrage stellt und du sie annimmst. Die einzigen wesentlichen Kriterien für einen Vertrag sind also ein Angebot und dessen Annahme. Achte daher darauf, dass es irgendeine Art der Auftragsbestätigung gibt, in der ihr die Details eurer Zusammenarbeit nochmal so detailliert wie möglich zusammenfasst – z. B. per E-Mail.

Der Auftrag gilt, nach Angebot und dessen Annahme, für beide Seiten als verbindlich. Im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Briefing und / oder im Vertragsdokument (die Form ist im Prinzip egal!) solltet ihr möglichst genau festhalten, welche Leistungen in welchem Umfang, in welcher Form und mit welcher Frist erbracht werden sollen, und wie und bis wann diese Leistungen honoriert werden. Je mehr Details ihr schon vorher festhaltet, desto weniger böse Überraschungen gibt es in der Zusammenarbeit!

Es gibt generell drei Arten von Verträgen:

Den Arbeitsvertrag / Dienstvertrag für Angestellte,

den freien Dienstvertrag und

den Werkvertrag.

Wenn du deinem Auftraggeber gegenüber weisungsgebunden (z. B. bezüglich Arbeitszeit und -ort) und persönlich von ihm abhängig bist, liegt ein Angestelltenverhältnis vor – egal, was ihr vereinbart habt oder wie ihr es benennt. Es besteht die Gefahr der Scheinselbständigkeit bzw. eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses. Als Freelancer*in solltest du daher einen freien Dienst- oder Werkvertrag haben und auch die Zusammenarbeit dementsprechend gestalten!

Freier Dienst- oder Werkvertrag für Texter*innen?

Das wichtigste Merkmal eines freien Dienst- und Werkvertrags, und der Unterschied zum Arbeitsvertrag, ist deine persönliche Unabhängigkeit.

Das bedeutet:

  • Du bist hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Verhalten bei der Arbeit nicht weisungsgebunden – dein Kunde kann dir dahingehend nichts vorschreiben.
  • Dein Auftraggeber ist nicht befugt, dich zu kontrollieren.
  • Du bist nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingebunden oder eingegliedert. Du musst nicht an internen Meetings teilnehmen, wenn du nicht willst oder nicht dafür bezahlt wirst.
  • Du bist persönlich unabhängig von der Auftraggeberin und selbst verantwortlich für die Erfüllung des Auftrags.
  • Du kannst dich von anderen Personen in der Erfüllung des Auftrags vertreten lassen.
  • Du hast das Recht, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1. DIENSTVERTRAG

Der freie Dienstvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Es liegt z. B. vor, wenn du 20 Stunden pro Monat für einen Kunden arbeiten sollst. Du verpflichtest dich gegen Entgelt dafür, deine Arbeitskraft für bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Verfügung zu stellen – in persönlicher Unabhängigkeit von der Arbeitgeberin. Ob du in dieser Zeit auch gute Leistungen erbringst oder Erfolge lieferst, ist theoretisch unerheblich: Du schuldest dem Auftraggeber nur deine reine Tätigkeit.

  • Eine Gewährleistung gibt es nicht.
  • Du bist ein*e freie*r Dienstnehmer*in / Mitarbeiter*in.
  • Die Bezahlung erfolgt nach Zeitaufwand (z. B. geleistete Stundenanzahl mal Stundensatz).

2. WERKVERTRAG

Ein Werkvertrag regelt, dass du ein konkretes Werk (z. B. einen Blogartikel) rechtzeitig und ohne Sach- und Rechtsmängel für deine Kundin erstellst. Der Werkvertrag ist ein Zielschuldverhältnis – du schuldest dem Kunden ein Ergebnis bzw. einen Erfolg (also deinen Text).

  • Du gibst eine Gewährleistung für das Werk und übernimmst das Risiko des Misslingens inkl. Schadenersatzansprüche.
  • Du bist ein*e Unternehmer*in.
  • Die Bezahlung erfolgt für das Werk (z. B. als Pauschalpreis, oft auf Basis des Stundensatzes).

Ich persönlich arbeite ausschließlich auf Basis von Werkverträgen, da mir Freiheit sehr wichtig ist und ich nicht (wieder) meine Lebenszeit gegen Geld eintauschen will. Wenn für dich aber Werte wie Planbarkeit, Beständigkeit und Sicherheit wichtig sind, kann ein freier Dienstvertrag eine angenehme Lösung für dich sein. Achte nur darauf, dass du nicht von einem Kunden abhängig bist! Das kann schnell in die Scheinselbstständigkeit führen.

Vertrag für freie Texter_innen

Muster-Vertrag für freiberufliche Texter*innen

Ein Vertrag kommt, wie oben erwähnt, automatisch aus euren (im besten Fall schriftlichen) Absprachen zustande:

Angebot + Annahme = Vertrag

Wenn du trotzdem für jeden Kunden ein Vertragsdokument erstellen willst, weil du dich dann wohler fühlst oder deinen Kund*innen maximale Seriosität demonstrieren willst, könnte es so aussehen wie diese Vorlage:

1. Parteien

Haltet Name und Adresse von Auftraggeber und -nehmer fest. Du solltest niemals für jemanden arbeiten, dessen vollen Namen und Rechnungsadresse du nicht kennst!

2. Vertragsgegenstand

Worum geht es in dem Vertrag? Das kann z. B. die Erbringung von werkvertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin (dich) sein.

3. Leistungsumfang

Haltet hier möglichst detailliert fest, woraus deine Leistung besteht. Um welche Art von Text geht es, welche Textlänge wird vereinbart, welche Leistungen sind inkludiert (z. B. Beratungstermin, Bildersuche), welche nicht? Weicht die Leistungsbeschreibung vom ursprünglich vereinbarten Angebot bzw. Auftrag ab, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden.

4. Ausführung

Hier wird z. B. festgehalten, dass du Arbeitszeit und -ort nach deinem freien Ermessen gestaltest und in der Ausführung weisungsungebunden bist. Du kannst hier auf dein Vertretungsrecht hinweisen – also dass dich ein Subunternehmer bei deiner Arbeit vertreten darf.

5. Pflichten des Auftragnehmers

Zu deinen Pflichten kann gehören, dich an alle geltenden Gesetze (z. B. die neue Datenschutzgrundverordnung) zu halten, dem Kunden etwaige Kosten- oder Timingüberschreitungen unverzüglich zu melden, oder deine Software auf dem neuesten Stand zu halten und mit einem Virenschutz auszustatten.

6. Pflichten des Auftraggebers

Zu den Pflichten des Kunden kann gehören, dass er dir alle erforderlichen Unterlagen und Daten, die du zur Erledigung des Auftrages benötigst, zur Verfügung stellt; oder dass sie innerhalb von X Stunden / Tagen auf Nachfragen von dir reagiert. Wenn dein Kunde Mäuschen spielt und nicht zeitnah auf deine Kommunikation reagiert, ist das übrigens ein Warnzeichen für einen schrecklichen Kunden.

7. Vergütung / Honorar

Hier wird das Honorar für deine Arbeitskraft bzw. das vereinbarte Werk festgehalten. Weise auf die Umsatzsteuer oder die Befreiung von ihr hin (z. B., wenn du Kleinunternehmer*in bist). Oft wird auch vereinbart, dass Aufwandsentschädigungen (Spesen, Fahrtkosten) abgegolten werden, wenn du die entsprechenden Belege vorweist. Wenn viele Reisetätigkeiten mit dem Auftrag verbunden sind, dann haltet hier fest, wie dein Aufwand abgegolten werden soll: Mit Kilometergeld, einem (reduzierten?) Stundensatz o. Ä.

8. Zahlungsbedingungen / Fälligkeit

Haltet gemeinsam fest, wann die Rechnung ausgestellt wird (z. B. nach Abnahme des Werkes oder am Monatsende) und bis wann die Rechnung beglichen werden soll (Zahlungsfrist). Du kannst hier auch einräumen, dass eine Anzahlung vor Projektbeginn (z. B. in Höhe von 30, 50 oder 100 %) fällig ist oder die Kundin in Raten zahlen kann.

9. Fristen / Abnahme

Vereinbart eine Deadline bzw. mehrere Meilensteine für die Erledigung des Auftrags und haltet fest, wie bei Verzügen vorzugehen ist (z. B., dass du Verzüge sofort mit Angabe von Gründen meldest, oder dass du nicht für vom Kunden verschuldete Verzüge verantwortlich bist). Wann gilt der Text als abgenommen? Nach Lieferung, nach 14 Tagen, nach Begleichung der Rechnung? Neben dem Liefertermin sollte auch die Lieferart klar sein: Als Word-Dokument per E-Mail, eingepflegt in WordPress, Squarespace o. Ä. (kostet extra!) oder durch Upload in Dropbox, WeTransfer etc.?

10. Gewährleistung / Haftung

Du haftest bei einem Werkvertrag für die ordnungsgemäße Erledigung des Werkes. Sollte dein Werk mangelhaft sein, kann der Auftraggeber eine Nachbesserung innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens verlangen (Nacherfüllung). Es kann eine gute Idee sein, von Anfang an eine kostenlose Korrekturstufe, z. B. innerhalb von 14 Tagen nach Erstlieferung, festzuhalten.

11. Steuerpflicht

Du erklärst, dass du selbst für die Abführung der Steuern verantwortlich bist.

12. Laufzeit / Kündigung

Die Laufzeit eines Werkvertrags endet mit der Übergabe und Abnahme des Werkes. Ein Dienstvertrag kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit laufen und, falls nicht anders vereinbart, üblicherweise mit einer Frist von 2 bis 4 Wochen gekündigt werden. Eine mehrmalige Aneinanderreihung von befristeten freien Dienstverträgen ist zulässig. Haltet fest, aus welchen wichtigen Gründen der Vertrag sofort gekündigt werden kann (z. B. Differenzen, Verstöße oder Leistungsverzug), und welches Honorar dir in diesem Fall zusteht (z. B. anteilig).

13. Höhere Gewalt

Sollte höhere Gewalt eintreten (Naturkatastrophen, Krieg etc.), seid ihr für die Zeit der Unterbrechung von euren Pflichten des Vertrages freigesprochen bzw. zur Kündigung berechtigt, wenn ihr das gemeinsam so festhaltet.

14. Nutzungsrechte

Es ist wichtig zu wissen, dass dich dein Kunde rein juristisch gesehen nicht für deine geleisteten Arbeitsstunden oder die geschriebene Wortanzahl bezahlt, sondern dafür, dass er deinen Text nutzen darf. Du überträgst dem Auftraggeber mit der Begleichung des Honorars die Nutzungsrechte an deinem Werk – in welchem Umfang, für wie lange und für welchen Raum, vereinbart ihr hier.

Du kannst entweder eine Werknutzungsbewilligung (nicht-ausschließliche oder einfache Lizenz) oder ein Werknutzungsrecht (exklusive oder absolute Lizenz) verkaufen. Meist macht es Sinn, eine exklusive Lizenz zu verkaufen (schließlich wurde der Text für den Kunden maßgeschneidert) und dir das Recht vorzubehalten, den Text als Referenz zu verwenden.

15. Haftungsausschluss

Der Auftraggeber sichert sich meist ab, dass er aufgrund dieses Auftrags keine Rechte Dritter verletzt oder Dritten gegenüber verpflichtet ist (z. B. in punkto Urheberrecht bei Texten oder Bildern) – die Haftung geht normalerweise auf dich über. Als Auftragnehmer*in hältst du den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei. Wenn du die Leistungen Dritter für die Durchführung des Auftrages in Anspruch genommen hast, bist du für entsprechende Vereinbarungen (z. B. Nutzungsrecht) verantwortlich. Du kannst deine Haftung auch beschränken (oder es zumindest versuchen), z. B. auf die Höhe des doppelten Honorars!

16. Sonstige Bestimmungen

Hier steht meist, dass der Vertrag die einzige Vereinbarung darstellt und es keine anderen Absprachen gibt. Achtung: Individualabreden sind nichtsdestotrotz zulässig! Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden sollten aber natürlich möglichst nachweisbar festgehalten werden. Hast du eine Vereinbarung in schriftlicher Form bestätigt vorliegen, ist sie Vertragsbestandteil. Ich bevorzuge daher den Verkehr per E-Mail gegenüber dem telefonischen Verkehr mit meinen Kunden!

Eine sogenannte salvatorische Klausel besagt, dass ein Vertrag trotzdem gültig ist, wenn einzelne Teile nichtig oder nicht durchführbar sind. Ihr könnt auch eine Verschwiegenheitsklausel einfügen, sodass deine Ideen hoffentlich nicht weiterverwendet werden und du wiederum keine Betriebsgeheimnisse ausplauderst.

17. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Haltet fest, an welchem Standort eure Rechte und Pflichten erbracht werden sollen.

18. Datum, Ort, Unterschriften

Haltet Datum und Ort der Vertragsunterzeichnung fest. Die Unterzeichnung ist aber wie gesagt kein Muss – eure Abmachungen gelten auch ohne Unterschrift.

Und bedenke bitte: Wenn ein Vertrag vom Kunden erstellt wird, dann wird er nicht unbedingt zu deinen Gunsten formuliert sein. Du darfst Passagen streichen, neu verhandeln oder die Unterschrift verweigern! Niemand kann dich zwingen, zu seinen Bedingungen zu arbeiten. Du bist als Selbstständige*r wie gesagt nicht weisungsgebunden und kannst Aufträge ohne Angaben von Gründen ablehnen. Und das ist, trotz lästiger rechtlicher Rahmenbedingungen, das Schöne an der Selbstständigkeit! 🙂

PS. Ich bin keine Anwältin und habe diesen Artikel nach bestem Wissen und Gewissen in meinen eigenen Worten verfasst. Er soll jedoch keine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen. Individuelle rechtliche Fragen in den Kommentaren kann ich leider nicht beantworten. Bitte komm dazu in unsere Facebook-Gruppe, wo dir vielleicht andere Mitglieder helfen können oder deine Frage bereits diskutiert wurde: Gib dazu einfach „Vertrag“ in die Suchfunktion ein. Wir freuen uns auf dich!

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25 Antworten

  1. Hallo Lilli,

    dein Text ist sehr hilfreich. Ich starte gerade als selbständige Texterin und habe endlich meinen ersten Auftrag.
    Hast du Tipps, wo jemand wie ich alle möglichen Fragen zum Texten finden kann?
    Z.B. bzgl. der Preise für einen Text von 1000 Worten plus Recherche und wie lange man für einen solchen Auftrag benötigen sollte?
    Wie auch allgemeine Themen rund ums Thema Texten?
    Gruß

  2. Pingback: dark0de market
  3. Danke für die sehr ausführliche Darstellung der Vertragsthemen. Das bringt mich auf jeden Fall einen Schritt weiter in Richtung „Erstellung eigener Unterlagen“.
    🙂

  4. Liebe Lilly,
    ich finde deine Anregungen und Tipps super und bin schlichtweg beeindruckt.
    Ich habe da mal eine Frage und hoffe, dass du einen Tipp für mich hast. Ich bin technische Redakteurin und möchte nun freiberuflich arbeiten. Eine Bekannte hat mich angeregt, für Auto-Ersatzteile für einen bestimmten Online-Händler zu schreiben. So weit, so gut. Nun habe ich festgestellt, dass meine Texte auch auf anderen Seiten zu lesen sind. Sie hat mir gesagt, der Händler bezahle einfach keine Recherchestunden, er bezahle nur 4,5 Cent pro Wort, wir müssten wegen Corona damit leben, denn andere hätten ihre Aufträge komplett eingeforen.
    Ich habe en Verdacht, dass die Bekannte meine Texte nicht nur an den einen Händler, sondern an mehrere Händler verkauft und evtl. sogar mehr abrechnet, als ich bekomme.
    Bisher war für mich das alles eine Spielerei, aus Gründen, die ich hier nicht nennen mag.
    Aber nun hat sich meine Einstellung geändert, ich möchte nicht, dass meine Texte verkauft werden, ohne dass ich davon irgendwas an Geld sehe. Es gibt noch eine dritte im Bunde, die angeblich Kundenkontakte herstellt. Komisch ist, dass ich diese Person nicht mal kenne, nicht mal ihren Nachnamen genannt bekam. Auf meine Fragen wird nicht eingegangen, jetzt werde ich sogar auf nach die Sommerferien vertröstet, irgendwie habe ich das Gefühl, man will mich am langen Arm verhungern lassen oder hörig machen.
    Jetzt ist allerdings mein Kampfgeist erwacht.
    Ich möchte selbst an die Firma herantreten und direkt für sie arbeiten, ohne Bekannte und Unbekannte. Wie stelle ich das am besten an? Hast du einen Tipp für mich?
    Vielen Dank im voraus

    Liebe Grüße

    Vincentina

  5. Vielen Dank für diesen fantastischen Beitrag! Er hilft mir gerade sehr meinen ersten Vertrag für einen Kunden anzufertigen.
    Kannst du mir bitte genauer erklären, was ich als freie Texterin bei „Erfüllungsort“ eintragen muss? Meine eigene Adresse, bzw. die meines „Büros“?

  6. Hallo Leonie, danke für dein Feedback! 🙂 Eine mündliche Vereinbarung ist ja auch ein Vertrag, nur leider kannst du im Streitfall schwer etwas nachweisen. Also lieber alles im Vorhinein schriftlich festhalten – kann auch in einer E-Mail sein. Wichtig sind Angebot und Annahme! Alles Gute für deine Laufbahn und GLG, Lilli

  7. Vielen Dank, der Beitrag hilft mir sehr. Nachdem ich als Anfänger gerade mit meinem ersten Kunden ohne jegliche Vertragsvereinbarung bzw. nur mündlich zusammenarbeite, merke ich, dass das auf Dauer keine gute Idee ist. Werde mich jetzt mal mit dem Thema intensiver auseinander setzen. Dein Beitrag ist ein super Einstieg!

  8. Hallo Freeman,
    mal davon abgesehen, dass ein Claim natürlich auf das Unternehmen zugeschnitten und keine Stangenware sein sollte … Wenn der Texter das Nutzungsrecht für die 19 Claims nicht verkauft hat, darf die Agentur sie auch nicht nutzen. Hör doch mal in den Podcast Kreativ(ge)recht rein: http://www.deubelli.com/

  9. Vielen Dank für die verständlichen Erläuterungen! Das waren die Antworten, nach denen ich stundenlang recherchiert habe!

  10. Vielen Dank, Sehr lehrreich. Ich habe noch eine Frage zum Nutzungsrecht.
    Folgendes Szenario: Eine Werbeagentur beauftragt einen freien Texter einen Claim für Kunde X zu entwickeln. Freier Texter gibt 20 gute Vorschläge ab. Einer der Vorschläge wird genommen. Freier Texter wird bezahlt. Alles soweit gut. Werbeagentur hat einen ähnlichen Kunden, Kunde Y. Dieser braucht nun auch einen neuen Claim. Werbeagentur nimmt also die restlichen 19 Vorschläge zum Kunden Y mit. Dieser entscheidet sich für einen der 19 Vorschläge. Müsste der freie Texter nun nochmal bezahlt werden oder darf die Werbeagentur nun mit den restlichen Vorschlägen machen was sie will?
    Gruß Freeman

  11. Danke für dein liebes Feedback, Kathrin! 🙂 Ja, leider wissen die Kunden meist wenig bis gar nicht darüber Bescheid. Das erschwert die Kommunikation und Verhandlung oft. 😉
    GLG Lilli

  12. Danke mal wieder für den klasse Beitrag.
    Bezüglich Nutzung der Texte und Bilder hat mir mal jemand vom Deutschen Journalistenverband die creative commons empfohlen. Dieses Kennzeichnungssystem finde ich recht praktisch, weil klar eingegrenzt und geregelt ist, inwieweit Nutzungsrechte des Auftraggebers gehen dürfen. Kunden haben oft wenig bis gar keine Ahnung, was das angeht. -Bei mir jedenfalls. So hatte ich neulich einen potenziellen Auftraggeber am Telefon, der meinte, ich solle dann halt nur noch ein Blatt unterschreiben, dass ich auf alle Rechte meiner Fotos verzichte, wenn ich sie ihnen für ihre Website zur Verfügung stelle. Als ich dann mal so ein wenig von dem Unterschied, zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht erzählte, meinte der Kunde schnell, er habe davon eigentich überhaupt keine Ahnung.

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