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Fühlst du dich im Fall der Fälle eines Rechtsstreits rechtlich gut abgesichert? Wie ist das eigentlich mit AGB, Vertrag, Nutzungsrechten, Widerrufsrecht und Zahlungsbedingungen bei kreativen Freelancer*innen (wie Texter*innen, Designer*innen oder Fotograf*innen)? Ich habe mir den Anwalt Dr. jur. Ronald Kandelhard zum ausführlichen Interview geschnappt:
Video-Interview: AGB für kreative Freelancer*innen
Transkription des Interviews:
Lilli: Hallo Ronald, herzlich willkommen bei meinem Interview. Danke, dass du dich zur Verfügung stellst. Vielleicht magst du dich selbst mal kurz vorstellen.
Ronald: Hallo Lilli! Mit so einer völlig unerwarteten Frage überraschst du mich! Ich bin Ronald, Rechtsanwalt und Online-Unternehmer – weniger Abmahnungen und weniger Menschen vor Gericht, das ist meine Mission. War fast 20 Jahre Anwalt, hab eine Sozietät mit aufgebaut, hab dann irgendwann gedacht, ich mach mal was Anderes – das ist die Kurzfassung, die Langfassung nimmt ein neues Interview ein.
Insbesondere war einer von vielen Gedanken, die dabei herrschend waren eben, dass man als Anwalt immer so auf den letzten Drücker geholt wird und meist ist das Kind dann in den Brunnen gefallen und die Leute haben lauter schreckliche Erlebnisse, insbesondere vor Gericht. Eine Sache, wie man das ändern kann, ist im weitesten Sinne Legal Tech – also technische Lösungen für juristische Probleme. Baue ich jetzt zusammen mit einem Programmierer in einem kleinen StartUp und wir bauen eigentlich im wesentlichen zwei Dinge. Eines, worüber wir heute reden, das ist easyRechtssicher. Da gibt es Plugins und automatische Lösungen für Datenschutzerklärung, Impressum, Social-Media-Seiten etc., wo wir das so automatisiert haben, das ist die eine Lösung.
Die zweite Lösung ist EasyContracts. Da geht es um Verträge, speziell für Online-Unternehmer, weil es da einfach nicht viel gibt. Ich meine, die meisten Juristen, ich weiß nicht, ob man das kennt, aber, die Letzten, die das benutzen, sind Juristen. Das hat sogar bestimmte Vorteile, aber, das lassen wir jetzt weg. Also, Fakt ist, das ganze „Online“ ist da noch nicht so weit fortgeschritten und deshalb hab ich vor schon fast drei Jahren angefangen, Verträge speziell für Online-Unternehmer zu entwickeln und die verkaufe ich halt bei EasyContracts.
Ja, das bin ich. Zur Zeit bin ich getroffen in einem Hostel in Riga, ich bin gerade auf einer Online-Unternehmer-Workation und lerne jetzt all die Dinge, die sinnlose Anwälte, die nur mit Paragraphen spielen können, so lernen müssen, wie: Online-Marketing und all so’n Kram, von dem ich dann keine Ahnung habe.
Lilli: Danke für deine Vorstellung. Ich hab ja auf Facebook und Instagram Fragen gesammelt an dich von meiner Community, also vor allem von kreativen und beratenden Selbständigen und die würde ich dir jetzt gerne stellen.
Die erste Frage ist gleich: Was ist ein Vertrag überhaupt? Also, wie kommt ein Vertrag zustande und lohnt es sich, für jedes Kundenprojekt immer einen Vertrag aufzusetzen; vielleicht sogar immer gemeinsam mit einem Anwalt?
Ronald: Also, fangen wir mal mit der ersten Frage an, die ist schon relativ voraussetzungsvoll. Was ist ein Vertrag? Der Jurist würde sagen: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, die auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
Was kann diese Rechtsfolge sein? Diese Rechtsfolge ist eben, wenn wir bei Unternehmen bleiben, ist letztlich, dass der eine für eine Leistung bezahlt. Also: Ware gegen Geld. Ware kann dann sein, sowohl ein Ding, als auch eine Handlung, eine Leistung. Von einer Zeichnung, einem Text, you name it, you get it, ein Foto, ein Video, was auch immer – was einer herstellt, das wäre eine Leistung oder eben auch eine Ware und dafür soll der andere halt bezahlen und das ist die Rechtsfolge.
Was heißt “zwei übereinstimmende Willenserklärungen“? Die müssen sich letztendlich darüber einig sein, was gilt und in der kürzesten Fassung ist das auch wieder die Ware oder die Leistung. Ich bleib jetzt mal bei Leistung – Waren lassen wir weg, weil so viele Onlinehändler haben wir wahrscheinlich hier nicht. Also, das muss sein, die Leistung – was ist das? Ist das ein Text, wie lang ist der, wie groß ist der, bis wann wird der erstellt? All diese Dinge die das sein können und eben die Rechtsfolge, nämlich: es wird irgendein Betrag dafür bezahlt. Und wenn die beiden feststehen, dann ist der Vertrag geschlossen. Der Vertrag ist immer erst dann geschlossen, wenn quasi der letzte nur noch „Ja“ sagen muss.
In einem gedachten Idealfall geschieht das, wenn zum Beispiel ein Kreativer ein Angebot schreibt: „Lieber Kunde, das ist mein Angebot, z. B. 100 Seiten Text, die und die Keyword-Recherche dazu, zu dem Datum und für Euro X!“ Und der Kunde schreibt zurück: „Das ist genau das, was ich wollte! Top, die Wette gilt!“ Also: Leg los! Einverstanden! Yes! Eigentlich sagt er nur yes, also JA.
Kann sein, dass der dann zurückschreibt und sagt: „Ja, das ist okay, aber ich will 110 Seiten und will statt 1000 Euro nur 985 Euro bezahlen“ und dann schreibt der Kreative wieder zurück: „Von mir aus ja“. Also immer dieses Schluss-Ja, wenn alles geklärt ist, das bringt den Vertrag zustande. Ein Vertrag kommt in Deutschland auch immer wieder mündlich zustande.
Ein Beispiel, im Prinzip könnte das auch so laufen, einer sagt: „Hey, ich hab einen Atomreaktor, 42 Millionen Euro!“ und der andere sagt: „Jo, schick’s mir morgen!“ – zack, Vertrag! Mehr brauch ich nicht. Ich kann das auch auf einen Bierdeckel schreiben, oder so, geht auch. Ich kann es natürlich auch, was in dem Fall geschehen würde, da würden natürlich dann 42 Horden von Anwälten sich darüber hermachen und würden ein hundertseitiges Vertragsdokument schreiben. Aber erforderlich ist das nicht! Das „Hey, 42 Millionen! – Jo!“ reicht eigentlich.
Lilli: Okay, das heißt, ich brauche keine offizielle Auftragsbestätigung, keine Unterschrift, keine komplizierten Vertragsformulare. Es reicht einfach: Ich mache ein Angebt und der Kunde nimmt das an und das kann sogar mündlich sein. Habe ich das richtig verstanden?
Ronald: Genau, das einzige Problem, das du hast, ist das Problem der Beweisbarkeit. Wenn du das mündlich machst, also: die laufen aneinander vorbei, die Straße war auch noch leer, keiner hat es gehört – so, dann hat der eine plötzlich einen Atomreaktor und sagt: „Wie, 42 Millionen? 4,2 Millionen war unsere Einigung!“, und dann geht das Theater los!
Also, es macht auf jeden Fall ganz, ganz viel Sinn, das immer so zu machen, allein schon auch für dich, ja. Also, wenn du natürlich machst: „Hundert Seiten Text, die und die Keywords, etc.!“ und du machst das alles mündlich und du machst das zehnmal die Woche, im Idealfall, dann wirst du möglicherweise selber Schwierigkeiten haben, was du gesagt hast und was Inhalt dieses Vertrages ist. Müssen wir nicht vertiefen, das macht ja keiner.
Aber, im Grundsatz reicht das: du schickst ein Angebot, da steht drin, was du machst und wieviel du dafür haben willst und der Kunde schreibt zurück. Heutzutage kommt das häufig per E-Mail zustande. Du schreibst eine E-Mail, der Kunde schreibt zurück, dann ist der Vertrag geschlossen. Du speicherst die beiden E-Mails ab und dann ist das Thema eigentlich erstmal erledigt. Das ist immer noch nicht hundertprozentig beweisbar, aber zumindest für kleinere Aufträge reicht das auf jeden Fall aus.
Größere Aufträge, was weiß ich, über hundert Texte im Zeitraum eines Jahres, hohe Summe oder ganz, ganz viele Fotos oder eine komplette, schwierige Website für, unter Umständen, sogar eine fünfstellige Summe, da würde ich dann schon auch mal zu einem ausgedruckten Vertrag greifen und würde mir auch eine Unterschrift holen. Dann macht das Sinn. Aber, für einen kleineren Auftrag – ja.
Also, bestrittene E-Mails hab ich noch nicht so viele gesehen, von daher reicht das eigentlich aus. So, dann müssen wir über den zweiten Schritt reden. Brauche ich jenseits von Angebot und Preis etwas, also, von der Leistungsbeschreibung, das sind sicher die zentralen Dinge eines Vertrages, und daneben macht es eben Sinn, AGB zu verwenden. AGB – ist immer so ein Begriffspaar, das herumschwirrt: AGB und Vertrag. Was ist eigentlich das eine, was ist das andere?
Lilli: Das wäre meine nächste Frage gewesen: Was ist der Unterschied? Was sind AGB?
Ronald: Das ist halt die spannende Frage: Was sind die AGB, was ist ein Vertrag? Und die Antwort ist immer: Die AGB sind Teil eines Vertrages. Ganz einfach ist das, wenn man sich das wirklich vorstellt, wie man das vielleicht auch immer noch kennt, wenn du zur Bank gehst, bei Versicherungen oder Bestellungen, muss man ein Formular vorne ausfüllen und da steht dann „Es gelten unsere hinten abgedruckten AGB“ und das ist dann das klassische Kleingedruckte. Eben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soll heißen, das sind die, die allgemein immer gelten.
Das, was vorne steht, das muss nicht vorne stehen, das kann auch in deiner E-Mail stehen, und du schreibst unten rein: „Das ist mein Angebot, eine Seite Text, 500 Wörter Text für EUR 500!“, und dann schreibst du darunter: „Es gelten meine AGB“. Theoretisch, von mir aus, sind die darunter abgedruckt, das geht auch, oder die sind mit einem Link da drin, der Kunde kann den anklicken. Das sind die AGB. Also, die AGB sind eigentlich immer alles, was im Vertrag steht, was aber nicht genau eine Leistungsbeschreibung ist. Also nicht, wie „viele Wörter“ und nicht „was ist der Preis“.
Es gibt noch andere Fälle, wenn irgendwelche Juristen zuhören und sagen: „Och, der weiß es nicht!“ – doch, der weiß es. Aber, wir verkomplizieren das nicht, sind eigentlich zu vernachlässigen, diese Fälle. Alles, was nicht selbst Leistungsbeschreibung ist, sind AGB. Und da schreibst du eben das rein, was du dem Kunden in der einfachsten Fassung sagen willst. Da steht, zum Beispiel, so etwas wie Nutzungsrechte, was darf der, was darf der nicht. Da steht, was passiert, wenn Termine überschritten sind. Da steht, was passiert, wenn irgendwas nicht in Ordnung ist, was passiert, wenn der Kunde nicht bezahlt. Da steht drin, schon fast das Wichtigste, da steht diese ganze Kundenkommunikation. Da steht drin, was du dem Kunden schon immer mal sagen wolltest. Ich nenn das immer die „Sollbruchstellen“.
Es gibt so Sollbruchstellen in einem Vertrag. Zum Beispiel, bei Kreativen ist es ganz häufig: „Wie oft mach ich das neu“. Das ist so eine ganz spannende Frage: gibt es eine Revision, gibt es zwei Revisionen oder gibt es drei? Da gibt es Kunden, die sagen: „Ah, das war schön, jetzt überlege ich mir das aber eigentlich noch mal neu. Ich hatte zwar blau gesagt, jetzt möchte ich aber rot und im Übrigen hab ich das Bild zwar abgesegnet, aber jetzt will ich doch ein anderes Bild!“, und da kann es sein, dass du da quasi durch die Gegend getrieben wirst. Ich kenne da so Auftraggeber, die treiben einen wirklich quasi zur Weißglut.
Und sowas, das sind alles so, wie ich das nenne, Sollbruchstellen und das steht im Idealfall in deinen AGB und dann kannst du halt sagen: „So, die erste Revision ist vorbei.“ Der Kunde sagt: „Super, ich nehme auch die Zweite!“, und du sagst: „Klar, kannst du haben, kostet aber!“. Dann sagt der: „Was? Wo steht das?“, und du sagst: „Hier, Paragraph 5, Absatz 2 – zweite Revision musst du bezahlen! Hast du gekriegt, ist halt so!“.
Kannst du immer noch sagen, nagut, weil du nett bist bekommst du die, aber, spätestens bei der dritten sagst du dann, jetzt ist fertig aus. Und das ist einfach eine Position, die man sich häufig gönnen sollte. Abgesehen von noch vielen anderen Dingen, wie etwa Nutzungsrechte. Und dann gibt es auch noch so bestimmte gesetzliche Vorgaben, was du alles unter Umständen sagen kannst, auch die passen in die AGB. Insofern: AGB machen hochnotpeinlichen Sinn, aber zwingend sind sie nicht.
Lilli: Das heißt, die AGB gelten sozusagen für alle meine Kundinnen und Kunden, die sind einfach immer Vertragsbestandteil und im Vertrag mache ich mir dann im Detail aus: Was bekommt der Kunde zu welchem Preis?
Ronald: Genau, da steht sozusagen das Drumherum drin. Die AGB gelten nicht automatisch, die musst du immer wieder in diesen Vertrag reinkriegen. Aber das ist relativ einfach, weil du dir einfach einen Workflow machst, wo die automatisch drin sind. Also, wenn du deine Auftragsmail schreibst, wenn du selbständig bist, und AGB verwendest, und das kennst du auch wahrscheinlich von allen möglichen Schreiben, die man so bekommt, da steht ganz häufig drauf: „Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten unsere AGB“, und das machst du dir einfach in die E-Mail Signatur.
Wichtig ist, dieser Link muss klickbar sein und auf diesem Link müssen dann auch tatsächlich die AGB aufgehen. Ist nicht so: „Es gelten unsere AGB, aber die sind geheim und die verrate ich dir nur, wenn du dreimal fragst“, einmal fragen wäre schon zu viel. Der Kunde hat keine Holschuld, der muss sich die AGB nicht mühsam irgendwie besorgen, sondern du musst sie ihm sozusagen mundgerecht servieren. Mundgerecht heißt nicht, du musst sie ihm vor die Stirn kleben, aber der muss sie leicht finden und leicht aufrufen und lesen können.
Lilli: Das heißt, ein PDF, das ich mitschicke und im E-Mail-Text darauf hinweise: „Bitte das PDF, AGB, im Anhang“, dann passt das auch?
Ronald: Dann passt das perfekt sogar. Also, PDF im Anhang geht, oder eben ein klickbarer Link. Wenn du online unterwegs bist. Wenn du nicht online unterwegs bist, das kenn ich auch, also, zum Beispiel, Leute schreiben: „Es gelten unsere umseitig abgedruckten AGB!“, das war früher dieses Faxproblem, die haben dann vorgedruckt Geschäftspapier gehabt, leider haben sie nur einseitig das Fax bekommen. Dann steht auf der Rückseite nichts! Das waren so Fälle, wenn ich da die Kundenseite vertreten habe und da kam dann: „Ja, das steht aber in unseren AGB!“ und man hatte einen Zettel in der Hand: „Ja, tut leid, war aber ein Fax!“. Solche Dinge sollte man tunlichst vermeiden.
Gerade online ist das ganz einfach. Erst recht, wenn du eine Online-Bestellung hast, beim Check-Out beim Kaufen-Button, steht eben genau drüber der „Es gelten unsere AGB“-Link; ein Opt-In-Feld ist übrigens nicht mal erforderlich. Es darf halt nicht ganz unten irgendwo im 5pt stehen „Es gelten unsere AGB“, das reicht dann nicht. Es soll für den Kunden unschwer zu finden sein, dann reicht das völlig aus. Aber, gerade online kannst du das fantastisch in deinen ganzen Workflow integrieren.
Im übrigen auch, das gilt zwar nur gegenüber Verbrauchern, aber selbst gegenüber unternehmerischen Kunden, würde ich immer auch eine Auftragsbestätigung schicken: „Vielen Dank, dass du das akzeptiert hast, wir haben uns geeinigt. Das und das ist der Vertragsinhalt, es gelten meine AGB und die kommen dann als PDF/per Link mit!“, und das richtest du dir einmal ein und dann hast du es eben allgemein und das ist eben das Schöne online.
Lilli: Okay, und bei der Erstellung der AGB, da könnte ich mir vorstellen, dass viele da trotzdem Berührungsängste haben, weil sie nicht wissen: Was darf ich schreiben, was darf ich nicht schreiben? Welche gesetzlichen Grundlagen gelten? Also, kann man da mit einem Muster arbeiten oder, wie findet man da einen Anfang, um die AGB zu erstellen?
Ronald: Du kannst theoretisch, und das finde ich sogar nicht mal eine schlechte Idee, quasi AGB erstellen als so eine Art Hinweisliste. Die sogenannten Sollbruchstellen beschränken. Ich würde dann eben juristische Regelungen oder juristische Fachbegriffe weglassen, also: „Ich hafte nur bei leichter Fahrlässigkeit“, – übrigens, der Satz wäre auch schon unwirksam – solche Sachen selber zu basteln bekommst du nicht hin. Kannst du eigentlich nur verlieren und kannst nur falsch machen.
Zweite Option, ist, irgendwo zusammenkopieren. Ich hatte mal einen Kunden, der gesagt hat: „Guck mal, das sind ganz tolle AGB, die hab ich mir gemacht!“, das war aber ein Deutscher, und in diesen AGB stand immer drin: „Es gilt dann Paragraph Soundso, ABGB!“, und Deutschland hat das BGB. Österreich hat das ABGB, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das viel älter ist, als das Deutsche, nämlich von 1811 und das deutsche ist von 1900 und heißt nur BGB. Und da stehen am Ende gar nicht so viele unterschiedliche Dinge drin, aber, natürlich sind alle Paragraphen anders.
Der Ottonormalverbraucher weiß möglicherweise darüber schon Bescheid, aber die Chance, dass du dir da das richtige zusammenkopierst, die ist eben nicht überwältigend groß. Wenn du AGB wirklich für deinen Hausgebrauch machst, würde ich das als eine Art Risikohinweis machen. Ich würde reinschreiben, wenn ich z. B. Webdesigner bin, für welche Browser ich das mache. Arbeite ich auf Chrome, Opera, was auch immer. Oder, wie viele Revisionen mache ich. Was ist für mich Keyword-Recherche, was beinhaltet das für eine Texterin, was ist da drin, was nicht, wie tief geht die, wie tief geht die nicht. Stichworte eben. Dann ist das ein Anfang.
Ich würde nicht schreiben, was passiert, wenn der Kunde nicht bezahlt, all diese Sachen, davon würde ich die Finger lassen. Ich würde nur die Leistungs-Surroundings einbringen.
Lilli: Die Rahmenbedingungen?
Ronald: Was heißt das eigentlich, wenn ich sage, ich texte. Was heißt es, wenn ich sage, ich designe? Was heißt das, wenn ich sage, ich fotografiere? Welche Dateien schicke ich dir, wo schicke ich dir die? Schick ich dir die in eine Cloud, oder kostet das extra? Schick ich dir noch eine CD? Es kann auch stehen, ich schicke dir keine CD/DVD, du bekommst keinen USB-Stick, wenn du einen willst, dann kostet das extra. All diese Sachen.
Lilli: Da kann ich den Kunden aufklären sozusagen, über den Ablauf und die Zusammenarbeit.
Ronald: Genau, das, was du dem Kunden schon immer mal sagen wolltest. Und immer, wenn ein Kunde dir blöd kommt, dann schreibst du das da rein. Oder, wenn du merkst, da hat der was nicht verstanden, dann schreibst du das rein. So eine Art FAQ und das kannst du vielleicht einigermaßen noch selber. Ich würde da auf keinen Fall versuchen, in Details zu gehen und auf keinen Fall versuchen, irgendwelche Rechtsfolgen zu regeln. Das kannst du nicht machen.
Auch dieses Zusammenkopieren hat noch eine ganz, ganz schlimme Gefahr, weil, es gibt da auch Anwälte, die dann Muster ins Netz geben, mit bestimmten Lizenzvorgaben. Das hab ich immer wieder, dass Leute abgemahnt werden von eben diesen Anwälten. Die haben das zwar nicht bei denen geklaut, weil da stehen ja die Lizenzbedingungen, aber das hat irgendwer anders bei denen verwendet und hat die Lizenzbedingungen nicht erfüllt. Ich glaube, die suchen dann ihre Texte im Netz und dann finden die die auf deiner Website oder in irgendwelchen Unterlagen, die du irgendwo online hast und dann flattert dir die Abmahnung ins Haus, also, dieses Kopieren ist gar keine gute Idee.
Die Premium-Lösung ist natürlich dann EasyContracts. Da kannst du gucken, ob das Passende für dich da steht, wenn das Passende nicht da steht, gibt es Kontaktformulare, die stehen an allen Ecken dieser Seite: „Das für mich passende Formular ist nicht dabei“ und dann krieg ich eine E-Mail und dann gucken wir mal, ob wir das hinkriegen. Normalerweise kriegen wir das hin, wenn es nicht komplett exotisch ist, dann basteln wir da was und sehen zu, dass wir das hinkriegen.
Lilli: Ein Thema haben wir auch schon kurz angesprochen: die Nutzungsrechte. Vielleicht kannst du mal kurz erklären: Was sind Nutzungsrechte und welche empfehlen sich für einen Vertrag oder AGB bei Kreativen?
Ronald: Es ist immer so, an kreativen Leistungen hängen häufig Nutzungsrechte, ganz oft Urheberrechte, ganz selten mal weitergehende Rechte, also Patent, Erfindungen, das sind dann meist technische Sachen, die lass ich mal weg, im wesentlichen Sinne. Texte, Bilder, Videos, Gestaltung, Logos, Pläne, all daran kommt ein Urheberrecht. Und ein Urheberrecht erwirbt man sozusagen, wenn man etwas erschafft. Diese Nutzungsrechte, dieses Urheberrecht, erwirbst du bei der Schöpfung.
Von der grundsätzlichen, juristischen Konstruktion ist es ein Persönlichkeitsrecht, das ist ein Ausdruck deiner Persönlichkeit und diese Persönlichkeit hat das Recht. Persönlichkeitsrechte sind unveräußerlich, die kannst du gar nicht verkaufen. Du kannst nicht deine Gesundheit verkaufen. Zum Beispiel verkaufen „Du darfst mich verprügeln“, oder „Du kannst mir das Leben nehmen“ – das geht nun mal gar nicht. Kannst du nicht wirksam verkaufen. Das sind Persönlichkeitsrechte.
Du kannst nur ein Lizenznutzungsrecht einräumen, eine Lizenz also, du kannst einem anderen sagen: „Meine Persönlichkeit, mit meinem Herzblut hab ich diesen Text aus meinem Kopf rausgeholt, der eben meiner Persönlichkeit entspricht, aber, du darfst den benützen!“, und diese Erlaubnis, das ist das Nutzungsrecht oder eben eine Lizenz. Du kannst eine Lizenz einräumen und die Frage ist halt, wie weit geht die Lizenz und das ist das Schöne als Kreativer, man kann eine Lizenz frei bestimmen.
Also, wenn du zum Beispiel eine Ware hast, also, ein Auto… also, es gibt noch andere Beispiele – aber, du kannst praktisch nur das Eigentum übertragen, das ist genau vorgegeben. Wenn der andere das Eigentum hat, dann sagt das Gesetz, kann er damit machen, was er will. Der kann das halt fünf Minuten später gegen den Baum fahren, der kann damit 150 km/h fahren, der kann damit nur 10 km/h fahren, der kann damit ins Gelände fahren, usw.
Und beim Nutzungsrecht einer Leistung, beim Urheberrecht, kannst du sagen, wenn wir bei dem Bild bleiben: Du darfst, zum Beispiel, nur auf der Straße fahren, oder du darfst nur im Gelände fahren, oder du darfst nur 10 km/h fahren oder nur 20 km/h. Das kannst du dir alles aussuchen. Übertragen auf Urheberrechte heißt das, es gibt so ganz, ganz viele Urheberrechte, die du hast, zum Beispiel, das Recht zu vervielfältigen, also, eine Kopie anzufertigen. Das kannst du übertragen.
Es gibt das Verbreitungsrecht, das Verlagsrecht, du kannst es in den Laden bringen und im Laden verkaufen, du kannst es auf einer Internetseite vertreiben. Du kannst es senden, du kannst es senden auf Youtube, du kannst es senden im Fernsehen. Und all diese Scheibchen aus diesen theoretisch gesamten Möglichkeiten, die kannst du vorgeben. Da kannst du sagen: Das und das ist erlaubt und das und das ist nicht erlaubt.
Nur wird im Regelfall darüber nicht so detailliert gesprochen. Der Jurist sagt eigentlich, das Nutzungsrecht wird bei Verträgen, also wenn du das Werk für jemand anderes bezahlt schaffst, das wird sozusagen nach Art der Vertragszwecks übertragen. Soll heißen, wenn ein Kunde zu dir kommt und sagt: „Mach mir mal ein Video für Youtube!“, sind die Youtube-Rechte damit übertragen, völlig klar. Fraglich schon, geht das auch – in dem Fall eher nicht – zum Beispiel, für die Fernsehrechte? Sind die damit auch übertragen? Die Antwort: nein, weil nicht Vertragsgegenstand. Wenn der aber zu dir kommt und sagt: „Mach mir mal eine Sendung fürs Fernsehen!“, dann sind die Fernsehausstrahlungsrechte da mit drin, weil das war ja Vertragsgegenstand. Mach mir was für den Blog, dann ist das drin.
Und ich weiß, dass diese Frage noch kommt: Wie ist denn das, wenn ich mir so ein Bild runterlade und mir das kaufe, zum Beispiel bei Pixabay, etc., und das für meinen Kunden verwende?
Und genau das ist auch der Punkt, da ist nämlich auch wieder ein Urheber dahinter, nämlich dieser Fotograf, der hat Urheberrecht und das erwirbst du, du kaufst das. Und da stellt sich genau auch die Frage: Was hat der denn gesagt? Darfst du dir das Bild an die Wand kleben, darfst du es gleichzeitig an zehn Wände kleben, und so weiter und insbesondere: Darfst du das Bild verkaufen? Und ganz, ganz oft ist es so, eigentlich fast immer, dass das Recht, es an deinen Kunden zu übertragen, mehr kostet als die Grundversion, wo du es für dich selber kaufst. Das heißt, du musst es dann in dieser Weiterverkaufsversion kaufen und, wenn du die hast, kannst du es auch wirksam an deinen Kunden weitergeben, sonst nicht.
Lilli: Das heißt, es wäre besser, wenn es der Kunde direkt selbst kauft?
Ronald: Oder du lässt es den Kunden selbst kaufen, dann kann er auch die günstigere Lizenz kaufen, aber du kannst es dann nicht weiter übertragen. Klar, wenn du es hundertmal weiterverwendest, kann er es auch günstiger haben, das musst du dir ausrechnen. Aber, Fakt ist, genau da hast du sozusagen auf der anderen Seite, es gibt dieses Nutzungsrechte-Problem auf der Verkaufsseite, aber auch auf der Einkaufsseite, genau so, wenn du Subunternehmer hast.
Wenn dir einer den Text schreibt oder die Fotos fotografiert für dich, dann musst du immer das, was du einkaufst, eben auch anpassen an das, was du deinem Kunden weitergeben willst. Wenn der das verkaufen will, also, der macht daraus, zum Beispiel, der verkauft ein Kapitel, das Teil eines Buchkapitels wird, das wieder ein anderer Herausgeber hat und vielleicht kommt das in den Verlag, vielleicht kommt das in den Buchhandel, da musst du halt darauf aufpassen, dass das, was du dazu erwirbst und das, was du selber einbringst, das muss dann eine saubere Kette werden. Auch da würde ich fast nicht versuchen, rein zu regieren, das kann fast nur schief gehen.
Klar, wenn man jetzt eine ganz gute Urheberklausel hat, dann kann man die sicherlich auch verwenden, für den Hausgebrauch reicht aber meist der Vertragszweck. Da kommt es auch darauf an, für wen bestellst du das? Bestellt das jemand, der nur einen Blog hat? Einen Text meinetwegen, dann ergibt sich, selbst, wenn da nicht steht „für den Blog“, schon aus den Umständen: Es ist für den Blog. Wenn das aber, zum Beispiel, ein Verlag ist, der ständig Bücher herausgibt, dann ist das vielleicht wieder anders. Also, es kommt dann schon auf die Umstände an, was ist da gesagt worden, was ergibt sich aus der, sozusagen, Natur des Kunden, aus der Natur deiner Leistung und das würde der Jurist dann zum Vertragsgegenstand machen.
Lilli: Okay, das heißt, das Nutzungsrecht, wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eigentlich immer nur für den Zweck, der sich quasi logisch aus dem Vertrag ergibt. Das heißt, wenn ich jetzt einen Blogartikel für meinen Kunden schreibe und der druckt ihn dann in einer Broschüre ab, dann müsste er eigentlich eine Lizenz erwerben, für die Nutzung in einem Printprodukt oder in der Broschüre?
Ronald: Ja, wenn sich nicht aus den Umständen ergibt, dass das vielleicht doch mitgemeint ist. Besser ist es auf jeden Fall, gegebenenfalls das zu sagen, aber, im Großen und Ganzen wird dein Kunde das wahrscheinlich auch nicht so akzeptieren. Wenn das Nutzungsarten sind (Verbreitung, Vervielfältigung, Sendung,..) steht im § 16 Urhebergesetz folgendes .. im deutschen .. ist das österreichische nicht genauso wie das deutsche?
Lilli: Ich glaube, das österreichische Gesetz ist sogar noch strenger als das deutsche.
Ronald: Kann sein, auf jeden Fall sind die nicht grundverschieden, da gibt es auch wieder europäische Vorgaben und so. Am Ende ist das jedenfalls ganz, ganz ähnlich. Sei es, wie es sei, die einfachste Klausel ist auf jeden Fall: Nutzungsrechte werden nach dem Vertragsrecht übertragen. Damit bist du auch nicht ganz falsch, machen wir uns nichts vor, das ist genau das, wofür der Kunde das Geld bezahlt.
Klar, die Chancen sind natürlich besser, wenn du das im Detail regelst. Am Ende ist es halt immer nur eine Frage, ob du dann an den zusätzlichen Kosten oder Gewinnen beteiligt bist. Ist eine Sache, ob das ein Blog-Post ist, der umsonst weitergegeben wird, oder, ob er das am Ende als Teil eines Buches macht und davon eine Zehntausender-Auflage verkauft wird, dann ist natürlich klar, dass der Texter sinnvoll beteiligt wird. Aber, das ergibt sich häufig auch schon aus dem Vertragstext.
Lilli: Okay, aber, es ist nicht so, dass der Kunde sagt: „Ich geb dir jetzt X Euro für den Text und dann gehört der mir, das Eigentum geht auf mich über und ich kann dann mit dem Text machen, was ich will, weil ich hab ihn ja bezahlt!“.
Ronald: Genau. Und es gibt da noch einen zusätzlichen Punkt, also, so ein ganz besonderes Urheberpersönlichkeitsrecht, das du nicht mal übertragen kannst, das sogenannte Urheberbenennungsrecht. Das ist, zum Beispiel, ein Punkt, das geht jetzt ein bisschen in meine EasyRechtsicher-Geschichte, aber, da sind wir, zum Beispiel, wieder bei den Fotos.
Also, wenn du Fotos von anderen verwendest, auf deiner Website, da gibt es immer die Frage nach dem Urheberrecht – also, darf ich das? Aber, es gibt eben gesondert immer das Urheberbenennungsrecht – also, muss ich den nennen? Es kann sein, dass er darauf verzichtet, gerade Texter verzichten relativ häufig, weil das einfach auch nach dem Vertragsrecht normal ist, aber auch nicht zwingend! Zwingend ist das nicht, aber eben häufig und darüber kann man auch stillschweigen.
Aber gerade Fotografen, zum Beispiel, nicht, oder Videografen, etc. Da hat sich inzwischen eingebürgert, im Impressum oder im Bild muss so ein Codeschnipsel rein, das kann auch sein. Meist reicht es, dass man den Urheber benennt, etwa: „Foto von Fritz Müller“. Das kann eben auch für dich gelten und das kann eben auch für dich drinstehen, dass du sagst, ich muss immer genannt werden oder, ich verzichte darauf, genannt zu werden. Das ist auch so ein Punkt, den man regeln kann.
Lilli: Und dieses Recht kann mir aber keiner wegnehmen? Also, wenn ich sage, mein Name muss da als Urheberin dastehen, dann kann der Kunde nicht sagen: „Nein, da hab ich keinen Bock drauf.“
Ronald: Richtig, das kann er nicht. Aber, er kann natürlich sagen, wenn er das unter seinem Namen veröffentlichen will: „Dann beauftrage ich dich halt nicht.“, das kann sein. Aber er kann nicht darüber bestimmen. Du bestimmst, wie weit die gehen. Da sind wir wieder bei dem „Wenn am Ende einer Ja sagt“ – also, wenn ihr euch darüber noch streitet, du sagst: „Hundert Wörter für hundert Euro und mit Benennung!“, und er sagt: „Ne, ich will dich aber nicht benennen!“, dann habt ihr euch halt nicht geeinigt. Da muss am Ende halt einer das abschließende „Ja“ sagen. Muss er darauf verzichten oder du drauf verzichten und dann sagt ihr „Ja“ und dann habt ihr euch geeinigt.
Lilli: Oder er zahlt einen Ghostwriting-Aufschlag, oder?
Ronald: Oder er zahlt einen Aufschlag, ja. Es geht letztlich fast immer nur ums Bezahlen.
Lilli: Vielen Dank, sehr aufschlussreich.
Eine Frage war: Ich habe einen Vertrag und ich habe AGB – was mache ich, wenn der Kunde jetzt sagt: „Nein, den Punkt akzeptiere ich nicht!“, oder wenn er AGB hat, die dem irgendwie widersprechen? Wie ist dann die Ausgangslage oder die Rechtslage?
Ronald: Ja, das ist juristisch ganz lange ein großes Problem gewesen. Ursprünglich hat der BGH, und ich meine auch der OGH, gesagt: „Es gilt das Gesetz des letzten Wortes!“. Der Klassiker, fangen wir damit mal an, das kommt auch gar nicht so selten vor, gerade, wenn du jetzt ein Unternehmen als Kunden hast, dann schreibt der: „Ich hätte gerne zehn Fotos oder 100 Seiten Text, es gelten meine AGB, meine Einkaufs-AGB!“, und du, und das ist übrigens, gerade B2B, fast schon ein MUSS, selbst AGB zu verwenden, du schreibst nämlich entweder zurück: „Ja, ich biete dir das an, für Euro so und so!“.
Wenn du das machst, dann gelten seine AGB, gibt ja keine Differenz, er sagt ja, es wurde auf alles hingewiesen, Vertrag zustande gekommen. Es stecken, je größer das Unternehmen ist, desto mehr Gemeinheiten für dich drin. Etwa: bis zu 90 Tage Zahlungsziel usw.
ODER, du schreibst zurück: „Es gelten meine AGB!“, wenn du auch wirklich welche hast – du erinnerst dich an die Sache mit dem Fax? Der Klassiker ist, den man als Jurist ganz oft erlebt, der andere sagt dann ja und du fängst dann an und der bezahlt. Hinterher wird der Jurist zugezogen und gefragt, welche AGB gelten und die eigentliche Antwort ist dann: „Gar keine!“, denn es ist ja kein Vertrag zustande gekommen. Es hat ja keiner gepasst, das Grundthema hat zwar für beide gepasst, die AGB waren aber jeweils unterschiedlich. Somit gab es keine Übereinstimmung, kein klar definiertes „JA“.
Die haben dann gesagt, das ist ja blöd, das kommt ja immer ständig vor, dann sind die Hälfte aller Verträge im Land ungültig! Und darum gilt das Gesetz des letzten Wortes. Also, du hast dann geschrieben: „Ich biete dir das an mit meinen AGB!“, der andere hat geschrieben: „Ich bestätige dir den Vertrag mit meinen AGB!“. Dann gelten wieder dessen. Wenn du jetzt zurückschreibst: „Ja, ich bestätige nochmal, dass das gilt!“ und, da steht dann wieder unten drin, weil du es ja vorgedruckt hast, dass deine gelten, dann ist das wieder hinfällig, da könnt ihr ewig hin und her schreiben.
Die Lösung heute ist, zumindest in Deutschland – und dann ist die Chance groß, dass es in Österreich auch so ist – es gelten einfach beide AGB nicht, soweit sie sich widersprechen. Heißt, selber AGB zu verwenden, wehrt die AGB des anderen ab und das ist eine ganz, ganz wichtige Funktion. Und damit kannst du dich auch zufriedengeben. Das Gesetz ist nicht so schlimm! Gerade, wenn du auch ein bisschen ein größeres Unternehmen hast, dann sei froh, dass du dessen AGB abgewehrt hast, zumal du auch häufig gar nicht die Macht hast, was gegen die durchzuklagen.
Das kann möglicherweise auch ohne AGB, aber, ist schon schön, wenn man dann einen Anwalt hat, der dann süffisant darauf verweisen kann: „Tja, deine AGB gelten leider auch nicht!“. Also, das ist ein ganz guter Grund, AGB zu verwenden. Das reicht auch. Was dir manchmal passiert, gerade bei großen Unternehmen, ist ja nicht so, dass die alle dämlich sind, sondern, die wissen das zum Teil und das erlebe ich auch manchmal, die sagen dann: „Hier, du hast bestätigt, deine AGB, auf die musst du aber verzichten!“, oder, die verlangen sogar, dass du einen Text unterschreibst, wo drin steht, dass deren AGB gelten.
Dann musst du halt überlegen, will ich das trotzdem noch, mit den ganzen Gemeinheiten, oder eben nicht. Relativ oft macht man das wegen dem Auftrag doch. Aber, elegant: Selber AGB verwenden und hoffen, dass der andere nichts sagt. Und ich würde sagen, deine Chance ist auch relativ gut, dass das nicht passiert, kann aber auch anders sein.
Lilli: Was ich auch öfter sehe ist, dass in Verträgen mit großen Unternehmen Vertragsstrafen drinnen stehen. Also, zum Beispiel: Wenn du ein Jahr nach uns mit der Konkurrenz arbeitest, dann wird eine Strafe von 20.000 Euro fällig! Ist das überhaupt zulässig und soll man das unterschreiben?
Ronald: Ja und nein! Also, die erste Frage: ja! Zumindest, wenn es wirksam gemacht ist. Es ist nicht immer zulässig und Vertragsstrafen werden schon kontrolliert. Gerade, wenn es ein großes Unternehmen ist, ist natürlich klar, dass die eine Rechtsabteilung haben, die bis drei zählen können und dann kann das unter Umständen wirksam sein. Also, für kleine Freelancer Vertragsstrafen, insbesondere höhere, da hab ich echt Schwierigkeiten mit.
Lilli: Also lieber verzichten auf den Auftrag?
Ronald: Wenn es irgendwie geht, würde ich sagen, die müssen weg. Da kommen auch immer diese Schwachsinnsargumente, ich hab das ja auch, wenn ich jetzt auf der schwächeren Seite sozusagen der Verhandlungspartner bin, oder war, als Anwalt – jetzt praktiziere ich ja praktisch nicht mehr, oder nur noch sehr selten – dann kommt sowas: „Ja, wieso, willst du es denn weitersagen?“
Lilli: „Unterschreibe doch einfach, du sagst es doch eh nicht weiter?!“
Ronald: Genau! Da sind leider so viele blöde Missfälligkeiten unterwegs, da muss man auch selbstbewusst sagen: „Tut mir leid, kann ich mir nicht leisten, das will ich auch nicht, das ist mir zu riskant“. Es mag mal entfernte Geschichten geben, das kommt auch ab und zu mal vor, dass man sagt: „Ja, ich unterschreibe, das passiert eh nicht, kann nicht sein!“, aber, im Großen und Ganzen wäre ich da extrem vorsichtig. Und, ehrlich gesagt: Leute, die einen die ganze Zeit mit Vertragsstrafen vor sich her treiben wollen, die sind auch häufig sonst unangenehm und doof.
Lilli: Ja, da kann man drauf verzichten.
Ronald: Klar, wenn du nicht anders kannst, dann merk dir das halt. Ich weiß, wie das ist da draußen, gerade, wenn man vielleicht anfängt und noch nicht so das Selbstbewusstsein sein hat. Aber, ich würde da schon remonstrieren – heißt das. Also, das wäre mal ein Moment, wo man remonstrieren und sagen kann: Auftrag 500 EUR und dann EUR 5000 Vertragsstrafe! Was soll das? Sind die verrückt? Wenn da wenigstens EUR 50 Vertragsstrafe steht, kann man noch darüber nachdenken. Dieses Maß fehlt häufig – nicht immer, aber häufig. Ist sicher Einzelfall-Entscheidung. Muss man gucken, ob man sich damit noch wohlfühlt, oder nicht und, wie man das macht.
Da rufe ich auf jeden Fall auf zu einem gewissen Selbstvertrauen, auf jeden Fall , nicht zu sagen: „Wieso? Willst du es verraten?“ – „Nein, will ich nicht, aber ich will es auch nicht unterschreiben!“ Ne riesige Vertragsstrafe, manchmal sind es sogar EUR 10.000. Und ich kenne das wirklich bei Aufträgen über EUR 200, weil die stehen da sowieso vorgedruckt drin, das mag ja auch noch okay sein, wenn Siemens bei der Telekom eine neue Software bestellt. Von mir aus sollen die da Vertragsstrafen reinschreiben, wie sie wollen! Aber, wenn du ein kleiner Programmierer bist, der zehn Zeilen Code dazu beigetragen hat, und dann sollst du auch EUR 10.000 zahlen, dann ist das Verhältnis einfach nicht da.
Lilli: Wir haben das vorhin schon kurz angesprochen: der Unterschied zwischen Privatkunden und Unternehmenskunden und was das mit dem Widerrufsrecht zu tun hat. Vielleicht kannst du das kurz erklären, was sind Privatkunden, was sind Unternehmenskunden und wo ist der Unterschied in der Vertragsgestaltung?
Ronald: Ja, Privatkunden sind viel, viel schwieriger. Da gilt, zum Beispiel, man kann es auch ohne AGB lösen, aber du brauchst fast zwingend AGB, weil du so eine Liste von Informationspflichten hast. Der Verbraucher ist halt, in Anführungsstrichen, von Gesetzes Wegen „dumm“ und den musst du über alles aufklären: Wo er lang gehen muss, wann er hüpfen muss und, wenn er hüpft, dass er dann auch wieder auf dem Boden aufkommt und dass, wenn er wieder hüpft, er dann wieder auf dem Boden aufkommt – ein bisschen übertrieben, aber so ist es halt. Und diese Informationspflichten, die kriegst du fast nur sinnvoll in die AGB.
Und der zweite Unterschied, Verbraucher, ich sage gleich, wie du die erkennst, ist eben insbesondere, dass der Verbraucher Widerrufsrecht hat und der Unternehmer nicht. Der Unternehmer hat nie ein Widerrufsrecht. Übrigens, weitere wesentliche, wichtige Konsequenz: Gegenüber dem Verbraucher musst du immer Bruttopreise angeben und immer dazuschreiben „inkl. Mehrwertsteuer“ und beim Unternehmenskunden, also, wenn ihr mal auf EasyContracts oder www.rechtssicher.de guckt, das richtet sich von vornherein nur an Unternehmenskunden und deswegen steht da auch der Nettopreis. Das musst du aber auch noch absichern, dass das auf jeden Fall so ist, lassen wir das aber erstmal weg.
Fakt ist, das sind so die drei wesentlichen Konsequenzen, die du hast. Gibt noch ein paar mehr, wenn du an Verbraucher oder Unternehmen machst. Kreative machen zu 90 bis 95 %, glaub ich, B2B. Ein Verbraucher, der sich seine Hochzeitsseite im Internet, eine Website machen lässt, das wäre ein Verbraucher. Verbraucher wäre sicher auch, wenn der sich ein Logo für seine Hochzeitskarten designen lässt. Verbraucher wäre sicher auch, wenn der sich die Fotos bei dir bestellt. Aber, jenseits solcher besonderen Gelegenheiten, bist du als Kreativer recht häufig B2B unterwegs und der Unterschied ist immer, kauft das jemand für seinen persönlichen Gebrauch, oder für einen unternehmerischen Gebrauch. Kauft der das für sein Unternehmen, oder für sich selbst?
Ganz schwierig ist die Abgrenzung: Geschäftsführer kauft sich ein Auto, jemand hat eine GmbH, von mir aus ich, nehmen wir an, ich hätte eine GmbH und ich kauf mir ein Auto. Dann ist halt die Frage: Kauf ich das für die Firma, oder kaufe ich es privat? Kaufe ich es privat, habe ich ein Widerrufsrecht, kauf ich es für die Firma, hab ich es nicht. Im Regelfall ergibt es sich das einfach aus dem Vertrag.
Eine gute Grenze kann man beim Coaching sehen. Du coacht Leute und, wenn du jetzt den Geschäftsführer – von mir aus von der Telekom – coacht, der ist ja dann Angestellter und nicht selbständig. Wenn der jetzt zu dir kommt und sagt: „Ich will von dir gecoacht werden, damit ich immer ganz toll mit meinen Mitarbeitern reden kann und die mich immer sofort verstehen und ich endlich aufhöre, die immer nur anzuschreien!“. So, das kann sein, dass er das er selbst macht, zum Beispiel, als Willibald Müller, dann bestellt er das als Verbraucher. Es kann aber auch sein, dass die Telekom sagt: „Schul mal meinen Mitarbeiter!“, dann ist das B2B-Coaching. Da kann man das so ein bisschen erkennen.
Lilli: Das heisst, wenn der jetzt zu mir kommt, als Privater – was heisst Widerrufsrecht? Hat der dann einfach innerhalb von 14 Tagen, auch, wenn ich ihn gecoacht habe, wenn ich die Leistung schon erbracht habe, das Recht, sein Geld zurückzubekommen oder vom Vertrag zurückzutreten? Was bedeutet das genau? Ist ja auch bei Hochzeitsfotografen zum Beispiel so?
Ronald: Die Antwort ist: Ja! Aber du kannst das verhindern. Du musst dann aber den Bestellprozess entsprechend gestalten. Bei sogenannten digitalen Leistungen oder bei Dienstleistungen ist es jeweils einen Tick anders, aber du kannst im Grundsatz den Kunden darauf hinweisen: „Wenn du auf die sofortige Ausführung meiner Leistungen bestehst, dann verlierst du dein Widerrufsrecht!“, und das musst du aufschreiben.
Also, in den EasyContracts-Verbraucherverträgen steht das schon immer drin, bei Dienstleistungen. Da steht auch so eine Erläuterung, wie du das in deinen Bestellablauf einpflegst. Das musst du machen. Machst du das nicht, droht dir in der Tat, dass der Kunde einfach zurücktritt und dann gegebenenfalls sogar nichts bezahlen muss. Aber du kannst das eben verhindern. Du musst dann nur wissen, wie du diesen Hinweis machst, du musst den an der richtigen Stelle setzen und im Idealfall auch noch mal in deinen Widerrufsrechten in deinen AGB wiederholen. Das ist dann in der Tat auch ganz wichtig, weil das kann richtig teuer werden.
Lilli: Das bringt uns schon zur nächsten Frage: Der Kunde zahlt nicht! Welche Möglichkeiten gibt es, etwa bei B2B, also bei Unternehmen zu Unternehmen?
Ronald: Die Möglichkeiten unterscheiden sich nicht viel. Also, letztlich kannst du eine Mahnung schreiben und kannst noch eine Mahnung schreiben, je nachdem. Drei finde ich schon fast zu viel, aber das ist das Maximum. Eigentlich zwei. Erste: „Hallo, das Geld ist nicht da, jetzt aber bitte bis in drei Tagen zahlen!“, zweite: „ Jetzt aber sofort!“ und dritte Mahnung: „Wenn du nicht heute noch zahlst, dann geht’s zum Anwalt!“.
Dann gibt es eigentlich nur zwei Wege, dann gehst du entweder zum Anwalt oder du gehst zum Inkassobüro. Viel mehr Möglichkeiten hast du nicht. Kannst natürlich noch, in Deutschland zumindest, vermute, es geht in Österreich auch, kannst du auch theoretisch auch selber zum Gericht gehen und einen Mahnbescheid beantragen, da gibt es so eine Rechtsantragsstelle. Aber, ehrlich gesagt, häufig ist das nur Zeitverschwendung.
Inkassobüros halte ich aus verschiedenen Gründen nichts von. Auch, weil der Auftritt bei denen häufig blöd und schlecht ist. Du kannst halt praktisch, sinnvollerweise zum Anwalt gehen, da bleibt sonst nicht viel oder es abschreiben.
Lilli: Dann ist noch die Frage: Ab wann kann ich den Kunden mahnen und ab wann ist er quasi im Zahlungsverzug?
Ronald: Eigentlich ab der Mahnung. Also empfiehlt sich immer, eine Zahlungsfrist reinzuschreiben oder eben, die Zahlung ist sofort fällig – kannst du auch sagen in der Rechnung. Und dann, spätestens mit der ersten Mahnung, gerät er in Verzug. Was dann geht, das ist im BGB eigentlich ganz schön, § 288 BGB, kann man sich mal abspeichern, da stehen ein paar Sachen drin, die man kriegen kann. Ganz nette Sachen.
In Absatz 2, ich glaube B2B, du kriegst 9 % Zinsen über Basiszinssatz! Also, wenn du jemals Geld anlegen willst, mach für einen reichen Menschen eine Leistung und dann mahne ihn und dann mach nichts mehr! Ich glaub, bei der Bank zahlst du schon Strafzinsen, da kriegst du 9 %. Manchmal ist der Basiszinssatz zwar negativ, aber dann irgendwie minus 0,5 % kriegst du noch mal 3 % Zinsen, kriegst du bei keiner Bank!
Und dann hast du, zumindest B2B, auch noch so eine Mahnpauschale von EUR 40, die du kriegen kannst. Ist auch nicht so schlecht. Die kann man auch spätestens in der zweiten Mahnung, ich glaube, in der ersten würde ich die nicht zwingend aufschreiben, aber, ich würde in der ersten Mahnung schon schreiben: „Lieber Kunde, solltest du jetzt nicht binnen einer Woche, zum Beispiel, zahlen, dann sehe ich mich gezwungen, 9 % Zinsen über Basiszinssatz, sowie die Verzugspauschale von EUR 40, gemäß $288 BGB, geltend zu machen„. Und ich beende das gerne so: „Ich bin jedoch zuversichtlich, dass Sie Ihren vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nunmehr ordnungsgemäß nachkommen werden und die Verursachung weiterer Aufwendung entbehrlich bleibt!“.
Lilli: Sehr elegant formuliert!
Ronald: Ich kann das immer noch diktieren! Also, so hab ich das, zum Beispiel, gerne geschrieben und das kann man auch schreiben und dann hast du eine schöne Mahnung. Spätestens beim zweiten Mal, beim ersten Mal, finde ich es zumindest, unhöflich. Spätestens beim zweiten Mal, finde ich, kann und sollte man das dann auch tatsächlich schreiben.
Und dann: So, jetzt hast du noch immer nicht bezahlt, jetzt zahl bitte zuzüglich Zinsen. Also, seit der letzten Mahnung ist das dann noch nicht so viel, aber dann weiss er, die Uhr tickt jetzt. Wenn dann hinterher ein Gerichtsverfahren kommt, ich weiss nicht, wie schnell die im Moment in Österreich sind, aber in Deutschland können die auch mal zwei Jahre brauchen. Dann weisst du wenigstens, die Uhr tickt und ab wann die tickt und eben die EUR 40 geltend machen. Also, bei B2B. B2C sind die Zinsen nur 5 % und es gibt diese Pauschale nicht.
Lilli: Okay, alles klar. Was ist, wenn der Kunde nicht zufrieden ist mit dem Text, oder dem Foto, oder der Grafik, dem Video .. und deswegen nicht bezahlen will. Also, wenn ich, quasi aus seiner Sicht, meine Leistung oder den Vertrag nicht erfüllt habe?
Ronald: Ja, dann ist die spannende Frage: Hat er Recht, oder nicht? Wenn das ein Mangel ist oder etwas, das das Gericht einen Mangel nennen würde – das ist die Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit – wie sollte es sein und wie ist es. Sollte da eine Diskrepanz nach unten sein, ja. Selbst, wenn silberne Wasserhähne bestellt wurden und du lieferst goldene, dann kann das, auch, wenn der Wert steigt, eine negative Diskrepanz sein.
Wenn es negativ abweicht, zum Beispiel ein Foto hat schlechtere Qualität, wenn ein Mangel ist, dann musst du den Mangel beseitigen. Da kommt es ganz oft wieder auf die Sollbruchstellen an, auf die Leistungs-Surroundings. Du musst definieren, zum Beispiel, wird jpg geliefert, oder png oder beides. Wenn jpeg drin steht und du lieferst png, dann kann das ein Mangel sein. Vielleicht kann der Kunde das nur an einer Stelle nutzen, wo jpeg passt. Aber, wenn das definiert ist, ist das unter Umständen wieder kein Mangel.
Oder eben der Webdesigner, der schreibt: „Ich mach dir das für Opera, ich mach dir das für Safari, etc., aber, ich mache dir das nicht für Microsoft Edge!“, und der Kunde kommt und sagt: „Es sieht blöd aus!“, und du sagst: „In welchem Browser denn?“, und der Kunde sagt: „Ja, in meinem Microsoft Edge, da ist das völlig verschoben!“, und du sagst: „Ja, das war ja auch nicht drin!“. Zig Beispiele kann man da machen, wo das tatsächlich wieder eine große Rolle spielt.
Lilli: Ich habe aber das Recht, den Mangel zu beseitigen, oder? Der Kunde kann nicht einfach sagen: „Nö, ich zahl jetzt nicht!“, sondern er muss mir die Chance geben, dass ich den Mangel beseitige und das Werk so, wie es vereinbart war, liefere. Richtig?
Ronald: Ja! Weitere Rechte hat der Kunde grundsätzlich nicht. Du musst aber aufpassen, wenn der Kunde eine Frist setzt – nicht, wenn der sagt: „Meine Webseite ist geschlossen in drei Stunden fertig, sonst Beule!“, solche Leute gibt es auch immer wieder, das gilt dann nicht! Tatsächlich gilt, an Stelle einer nicht angemessenen Frist – angemessen wären zwei Wochen – wenn jetzt ein Kunde sagt: „Mach das in drei Tagen weg!“, dann heißt das nicht, dass du das ignorieren darfst, dann heißt das, du machst das in zwei Wochen weg. Du kannst dann sagen: „Deine Frist ist zu kurz, aber ich mach das!“.
Auf keinen Fall schreiben: „Ich mach das nicht!“, weil nämlich die Verweigerung der Beseitigung führt dazu, dass er sagen kann: „Ah ja, dann macht das jetzt meine teure Webagentur, die nehmen zwar leider EUR 154 pro Stunde, aber die ticken ja bei dir und nicht bei mir!“, und da ist es schon wichtig, dass man dann halbwegs sinnvoll reagiert und nicht zu schnell absagt. Aber auch nicht, sich sinnlos vom Kunden von A nach B hetzen lassen.
Ich hatte gerade einen schönen Fall, da hatte einer einen „Bu-Kunden“ (so nenne ich den), der hat dann sonst wie herumgeschrien: „Das ist alles nicht in Ordnung, das ist ganz grauenvoll und das, das das,…!“, dann haben wir besprochen, ob das jetzt ein Mangel ist oder nicht; und wir waren der Meinung, das ist keiner, aus verschiedenen Gründen. Dann hab ich gesagt, jetzt schreibst du zwei Sätze, die rückkoppeln, dass alles in Ordnung ist und das hat der auch gemacht. Ich hab ihm gesagt: „Und danach ignorierst du alles!“ Und der hat dann geschrieben: „Und dann ruf ich die Schlichtungsstelle und dann teere und federe ich dich und jag dich aus der Stadt und ich werd dich bei der Gemeinschaft aller IHKs anzeigen und ich werd dies und das..!“, und mein Kunde schrieb: „Ronald, hier, das hab ich bekommen, ich hab schon mal einen 27-seitigen Antwortbrief vorbereitet, warum das alles nicht stimmt!“, und ich hab gesagt: „Ne, schreiben wir nicht!“
Aber ja, das kommt immer darauf an, wie die Situation ist. Ich will damit nur sagen, lasst euch nicht von diesen Bu-Kunden zu sehr in die Irre führen. Klar, wenn er Recht hat, hat er Recht. Ist so. Da muss man auch sich vielleicht hie und da mal selbstkritisch prüfen, ob er Recht hat oder nicht. Aber, wenn er eben nicht Recht hat, kurz das sagen und nicht zu viel machen. Ich bin gar kein Freund davon, so zumindest ohne anwaltliche Hilfe das alles zu diskutieren. Manche geraten dann in so einen Rechtfertigungsmodus. „Ich hab das doch richtig gemacht und ich habe ja auch und der war auch ganz nett!“ Das bringt nur nicht viel. Insbesondere ist die Gefahr, dass man lauter Dinge sagt, wo der Anwalt hinterher sagt: „Oh ne!“ Also nicht Bu machen lassen, nicht zu viel schreiben, kurz, knapp auf das Wesentliche beziehen und dann mittelfristig anwaltliche Hilfe holen.
Lilli: Eine Frage habe ich noch, die natürlich gerade für Online-Marketing, Blogger, etc., auch Leute, die Onlinekurse anbieten, relevant ist: Kopieren! Wie kann ich meinen Content vor Leuten schützen, die meinen Content kopieren. Was ist überhaupt schützenswert und was kann ich tun?
Ronald: Schützenswert oder geschützt ist fast alles, also Content, den du selbst erstellt hast natürlich nur, der ist eigentlich immer urheberrechtlich geschützt. Es sei denn, er ist nicht wirklich individuell. Wenn du komplette Plattitüden und Selbstverständlichkeiten von dir gibst, ist es nicht geschützt, aber, sobald du ein bisschen über Plattitüden hinauskommst, dann schon geschützt.
Und die Konsequenz ist, du kannst ihn abmahnen, du kannst ihm das untersagen, du kannst ihm gegebenenfalls sagen, dass er das vernichten muss, in schlimmeren Fällen ist es sogar ein Straftatbestand: Urheberrechtsverletzung. All das geht. Wie du es schützen kannst, online: echt schwer! Also echt schwer. Kannst du fast nichts gegen tun! Ich bin auch schon kopiert worden.
Lilli: Ich auch!
Ronald: Natürlich, wenn er wortgleich einfach das Gleiche verwendet, dann hängt er, wenn du ihn erwischst. Wenn du ihn nicht erwischst, dann ist das halt schwierig und dann muss man halt unter Umständen sagen: Dann ist das halt so.
Lilli: Es ist ja so, wenn ich das richtig verstehe, dass es auch nur geschützt ist, wenn es wirklich Wort für Wort kopiert ist, oder? Also, wenn der das ein bisschen umschreibt oder nur die Ideen quasi verwendet und anders wiedergibt, dann gilt das nicht?
Ronald: Genau, geschützt ist immer nur der individuelle Ausdruck, wie es so schön heißt, und nicht die Idee oder die Botschaft als solches. Das kann auch nur sein: „Bei einer Facebook-Ad solltest du deine Zielgruppen sinnvoll aussuchen!“ Du kannst nicht sagen: Ich bin der einzige, der das sagen darf. Das geht nicht. Also, die Idee und die Botschaft dahinter kann nicht geschützt sein.
Die einzig relevante Ausnahme ist die Erfindung. Wenn du der erste bist, der sich überlegt, dass man einen Reifen rund macht und dass die Kutsche damit besser fährt als mit eckigen Reifen, dann kannst du das zum Patent anmelden. Dann ist das mal für viele Jahre deines.
Urheberrecht übrigens 70 Jahre und zwar bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, nicht nach Schöpfung. Also, wenn der das mit 20 schöpft und 90 wird, dann sind das 140 Jahre. So lange ist das dann geschützt oder sozusagen für den monopolisiert. Aber nicht die Ideen!
Ideen sind eben immer noch frei und das ist auch gut so. Sonst würden die schon längst einem Großunternehmen gehören. Es ist, zum Beispiel, eine Sauerei, dass Gene, die irgendwie entdeckt werden, monopolisiert werden! Das ist eine Schweinerei, die uns alle enteignet, merkt aber keiner. Es gilt immer noch: Die Gedanken sind frei und die Ideen sind frei. Konkreter Ausdruck ist geschützt.
Lilli: Gut, Ronald, vielen, vielen herzlichen Dank für deine Zeit, für dein Fachwissen, das du uns hier zur Verfügung stellst!
Ronald: Gerne!
Lilli: Wo können wir dich denn online finden und was bietest du an?
Ronald: www.easyrechtssicher.de. Wir haben insbesondere Plugins für deine Datenschutzerklärung und für dein Impressum, Generatoren für Datenschutzerklärung. Guck es dir einfach an, es steht alles auf der Website beschrieben. Wenn nicht, füll ein Kontaktformular aus und frag mich. Ich bin da, ich antworte. Oder eben die zweite Geschichte: www.easycontracts.de, hab ich ja schon gesagt, da wirst du viele Verträge als Muster finden:
Verträge für virtuelle Assistenz,
Verträge für Influencer Marketing,
Verträge für Verkäufe an Verbraucher,
Verträge für B2C-Coaching offline,
Verträge für B2C-Coaching on- und offline,
Verträge für Social-Media-Agenturen,
Verträge für Full-Service-Agenturen,
Verträge für Downloads für Verbraucher,
Wir können mal über Verträge für Texter* sprechen, die habe ich nämlich noch nicht.
Lilli: Ja, das wäre sehr interessant!
Ronald: Ich sage jetzt schon mal, Texter-AGB* mache ich, wenn die Frage kommt.
Lilli: Kommt ständig! Bitte mach sie!
Ronald: Das ist für mich auch ganz wichtig, muss man auch ganz klar sagen: AGB werden umso besser, je mehr Leute oder je mehr erfahrene Leute ich habe auf der anderen Seite. Ich kenne die Texter-Sollbruchstellen nicht alle. Ich kann mir ein paar ausdenken und ein paar stimmen, ein paar vielleicht nicht. Sagt es nicht weiter: Jura hat ganz viel mit Fantasie zu tun. Man denkt, Juristen sind knochentrocken, häufig sind sie das auch, aber die guten haben Fantasie. Weil du dir nämlich die ganzen Sollbruchstellen vorstellen können musst.
Also, gerade diese Kommunikation der Sollbruchstellen interessiert mich immer sehr, weil nur dadurch werden die AGB eben wirklich gut. Nur juristisches Kauderwelsch irgendwie da hinrotzen ist jetzt auch übertrieben, so einfach ist das auch nicht, aber die wirklichen Probleme zu lösen, darum geht es. Und da brauch ich eben Leute, die mir sagen, wo das ist. Also da können wir mal ne Schweinerei auf jeden Fall anfangen.
(Anmerkung: Die Idee wurde Wirklichkeit und du kannst dir die fertigen Verträge und AGB für Texter*innen jetzt hier holen!)*
Rechtsdokumente für Webdesigner hab ich rauf und runter im Angebot, Fotografen kommen in die Liste, aber Programmierer ist da, AGB für Onlinekurse ist da, AGB für Coaching ist da, ihr werdet einen Haufen Sachen finden und ganz häufig werden die auch schon passen. Und so oder so, wenn ihr da was kauft und da ist noch was, die kommen immer mit so einer Erläuterung, wie was gemeint ist und wie das zu verstehen ist und was man gegebenenfalls ändern muss. Ansonsten Kontaktformular oder mail ( at ) easyrechtssicher (punkt) de oder mail ( at ) easycontracts ( punkt) de und dann kriegen wir das hin.
Lilli: Okay, super. Hört sich sehr gut an, werde ich gerne verlinken. Dann nochmal vielen herzlichen Dank für das Interview – ich glaube, das hat viele Fragezeichen geklärt in den Köpfen meiner Community. Und dann wünsche ich dir noch einen wunderschönen Abend in Riga!
Werbung: Dieser Text enthält Affiliate-Links. Das bedeutet, dass ich eine Empfehlungsprovision bekomme, wenn du etwas über meine Links kaufst – ohne Mehrkosten für dich.
PS: Ronald hat gemeinsam mit einer Peergroup aus meiner Facebook-Gruppe tatsächlich maßgeschneiderte AGB und Verträge für Texter*innen* entwickelt, die ich jetzt als Empfehlungspartnerin verkaufe. Viel Erfolg damit!
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