Lilli Koisser

Das kannst du als Freiberufler*in von der Steuer absetzen

Dies ist ein Gastartikel von Web-Texterin und Autorin Stefanie Laube. In ihrem neuen Buch „Endlich freiberuflich als Texter:in: 11 Schritte in deine erfolgreiche Selbständigkeit“ (Werbung / Affiliate-Link) zeigt sie, wie du dich Schritt für Schritt selbstständig machen kannst – und empfiehlt meine Facebook-Gruppe als Anlaufstelle für Freiberufler*innen. ? Danke, Stefanie!

In ihrem Gastartikel gibt sie dir wertvolle Tipps für deine Steuererklärung:

Das kannst du als Freiberufler*in von der Steuer absetzen

Jedes Jahr am 31. Juli ist es wieder soweit: Das Finanzamt verlangt an diesem Tag von der arbeitenden Bevölkerung die Steuererklärung für das Vorjahr. Natürlich auch von uns Freiberufler*innen.

Fragst du dich jedes Jahr aufs Neue, was du eigentlich alles von der Steuer absetzen kannst, um deinen Gewinn zu minimieren und entsprechend weniger Steuern zahlen zu müssen? Grübelst du bei jedem Kaufbeleg, ob du ihn für die nächste Steuererklärung aufheben solltest?

Dann lies jetzt einfach weiter, denn ich habe für dich die wichtigsten absetzbaren Kosten für Freiberufler*innen zusammengestellt.

Welche Arten von Kosten dürfen Freiberufler*innen steuerlich absetzen?

Du kannst als Freiberufler*in alles von der Steuer absetzen, was zu deinen Betriebsausgaben zählt. Im Einkommensteuergesetz wird das beschrieben als „Aufwendungen, die durch den Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst sind“ (§4 IV EStG).

Von der Steuer absetzen bedeutet, dass du für die Steuererklärung in deiner Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) deine Ausgaben von deinen Einnahmen abziehst.

Attraktiv ist das für dich deshalb, weil es auf dem Papier deinen Gewinn verringert. Und da du als Freiberufler*in Steuern auf deinen Gewinn zahlst, heißt das:

Je mehr Ausgaben du von der Steuer absetzt, desto weniger Steuern musst du ans Finanzamt zahlen.

Im Folgenden zeige ich dir nun ein paar Beispiele an absetzbaren Betriebsausgaben, die für die meisten Freiberufler*innen anfallen. In meinem Buch „Endlich freiberuflich als Texter:in – 11 Schritte in deine erfolgreiche Selbständigkeit„* findest du weitere Beispiele und Tipps, wie du deine Steuererklärung auch ohne Steuerberater*in schaffen und Steuern sparen kannst.

Sammle fleißig Kaufbelege und Rechnungen

Wie gesagt: Alles, was du für den Betrieb deines Business kaufst, darfst du steuerlich absetzen.

Und auch, wenn du mittlerweile deine Steuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermitteln kannst und Belege nicht mehr mitschicken musst, solltest du den Beleg jeder einzelnen Betriebsausgabe aufbewahren (gesetzliche Aufbewahrungsfrist für uns Selbständige: 10 Jahre).

Hier einige Beispiele für absetzbare Kosten, für die du unbedingt die Rechnungen für deine Steuererklärung sammeln solltest:

  • Porto
  • Büromaterial wie Stifte, Kopierpapier und Druckerpatronen
  • Technische Ausstattung wie PC / Laptop, Monitor, Smartphone
  • Telekommunikation, also Internet und Telefonie
  • Werbematerialien wie Visitenkarten und Flyer
  • Software und Apps, z. B. für Buchhaltung und Steuererklärung, auch Plugins für deine Webseite
  • Gebühren, z. B. für dein Geschäftskonto
  • Fachliteratur
  • Dienstleistungen anderer für dich, z. B. grafische Gestaltung deines Logos, Texte für deinen Unternehmensauftritt und SEO-Beratung oder Hosting für deine Webseite
  • Fortbildungen, Coachings und Seminare zu Business-relevanten Themen wie Marketing und Kund*innen-Akquise
  • Betriebliche Versicherungen wie Berufshaftpflicht
  • Bewirtungsbelege für Treffen mit Kund*innen oder Dienstleister*innen im Restaurant, Café etc.
  • Geschenke an Kund*innen und Geschäftspartner*innen bis 35 Euro
  • Reisekosten für Fahrten zu Kund*innen einschließlich eventueller Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen (Für die Abrechnung findest du im Internet spezielle Formulare.)
  • Kfz-Kosten für deinen Firmenwagen
  • Beiträge zu Berufsverbänden, z. B. für den Texterverband FWW

Tipp zu technischen Geräten und Telekommunikation:

Gerade bei einem neuen Laptop oder einem Smartphone ist ja immer die Frage, ob du die Geräte auch privat nutzt. Wenn das so ist, kannst du die Kosten trotzdem noch anteilig für dein Business von der Steuer absetzen. Ermittle hierfür, wie hoch der jeweilige Anteil liegt und setze dann die Kosten z. B. zu 50 % von der Steuer ab.

Dasselbe gilt für die Kosten für Internet und Telefonrechnung.

Das kannst du als Freiberufler*in von der Steuer absetzen

Auch die Kosten für deinen Arbeitsplatz sind absetzbar

Wenn du im Home Office arbeitest und dafür ein sogenanntes häusliches Arbeitszimmer nutzt, kannst du einige Kosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Du nutzt den Raum mindestens zu 90 % für deine freiberufliche Arbeit.

Du solltest dann eine eigene Aufstellung der angefallenen Kosten machen, die du absetzen möchtest – auch wenn du diese Aufstellung nur auf Verlangen ans Finanzamt schicken musst.

Zu den absetzbaren Arbeitsplatz-Kosten gehören:

Bei Miete

  • anteilige Raummiete  

Bei Eigentum

  • anteilige Kreditzinsen
  • Renovierungskosten für den Raum
  • anteilige Betriebsneben- und Energiekosten z. B. für Strom und Heizung
  • anteilige Hausversicherungen

Generell

  • Ausstattung deines Arbeitszimmers wie Teppich, Vorhänge, Büromöbel und Pflanzen

Wenn du ein Büro oder einen Arbeitsplatz z. B. in einem Co-Working-Space gemietet hast, kannst du die Kosten dafür natürlich auch absetzen.

Vorsorgeaufwand absetzen: Was ist das?

Zum Vorsorgeaufwand gehören z. B. deine Kosten für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen? Die Kosten dafür kannst du ebenfalls als Vorsorge von der Steuer absetzen, ebenso wie deine Beiträge zu deiner privaten Lebensversicherung.

Und wenn du als Freiberufler*in zur Berufsgruppe der Künstler*innen und Publizist*innen gehörst, bist du vielleicht Mitglied in der Künstlersozialkasse. Auch diese KSK-Beiträge zählen natürlich als Vorsorgeaufwand und sind steuerlich absetzbar.

All diese Kosten trägst du übrigens bei deiner Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.

Warum du selbst all diese Belege sammeln und erstellen musst

Leider gibt es niemanden, der dich nach deinen absetzbaren Kosten fragt. Weder das Finanzamt erinnert dich daran, was du alles geltend machen kannst, noch fragt der*die Steuerberater*in nach solchen Belegen. Zumindest ist das meine Erfahrung mit dem Steuerberater, den ich für zwei meiner Steuererklärungen engagiert hatte.

Erst, als ich meine Steuererklärung als Freiberuflerin zum ersten Mal selbst durchgezogen habe, fiel mir auf, was ich in den Jahren davor noch alles hätte absetzen können. Es liegt also in deiner Verantwortung, alle entsprechenden Ausgaben zusammenzutragen und die Kosten beim Finanzamt geltend zu machen.

Mein Fazit

Ich gebe es zu: Steuern gehören nicht zu meinen Lieblingsthemen und ich habe durchaus Zeit investiert, um mich in meine eigene Steuererklärung als Freiberuflerin einzuarbeiten, aber:

Ich kann wirklich empfehlen, das Ganze mindestens einmal selbst zu machen, um die Zusammenhänge zu verstehen.

Denn nur wenn du weißt, was du alles absetzen kannst, kannst du schon im Jahresverlauf alle Belege sammeln. Um sie dann am Jahresende in die Steuerformulare einzutragen – oder irgendwann doch wieder dem*der Steuerberater*in zu übergeben.

Hauptsache, du weißt, wie du als Freiberufler*in Steuern sparen kannst. 😉

Über Stefanie Laube

Stefanie Laube - Gastautorin

Stefanie Laube lebt und arbeitet als freiberufliche Autorin und Texterin in Köln. Sie liebt es, ihr Business eigenverantwortlich zu führen – und vermisst die Zeiten, in denen sie noch angestellt war, keine Sekunde.

Stefanie teilt gerne ihr Wissen und hilft anderen dabei, sich zu entfalten. Auf freiberuflich-texten.de trägt sie alles zusammen, was freiberufliche Texter*innen für einen erfolgreichen Start brauchen.

www.fraulaube.de

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4 Antworten

  1. Hallo Martin,
    abgesehen von den Betriebsausgaben und der Zusammenarbeit mit Steuerberater*innen, um im Jahresgespräch vielleicht noch gezielt Investitionen für das Jahr zu identifizieren, leider nicht!
    GLG Lilli

  2. Liebe Lilli, liebe Namensvetterin,

    über Pinterest bin ich auf deine Website gestoßen und hab mich richtig an deinem Content „festgefressen“. So viele wertvolle Tipps, so professionell aufbereitet! Die Qualität deines kostenfreien Materials ist bereits sehr hoch. Ich kann also nur davon träumen, welchen Input der Premiumklasse deine zahlenden Kunden von dir erhalten. Zu denen ich mich bald ebenfalls zählen möchte, denn ich bin nach fast 20 festangestellten Jahren inzwischen auf dem Sprung ins Leben als freie Texterin. An dieser Stelle ein dickes Dankeschön für all die wertvollen Gedankenanstöße und Tipps. Danke auch, dass du nicht nur die rosaroten Seiten des Business’ beleuchtest.

    Ich bin froh, dass es dich und deine Website gibt! Weiterhin frohes Schaffen wünscht dir

    Elisabeth (die ab jetzt häufiger hier vorbeikommt)

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